INTRASTAT – Meldeschwellen angehoben

Unternehmen mit Warenverkehr innerhalb der EU müssen innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe dem Statistischen Bundesamt melden, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Diese Anmeldeschwellen wurden nun rückwirkend zum 01.01.2025 angehoben.
Die neuen Anmeldeschwellen ab 01.01.2025 (bezogen auf die Warenwerte des vorangegangenen Kalenderjahres):
  • für Wareneingänge: 3 Mio. EUR (vorher: 800.000 EUR)
  • für Versendungen: 1 Mio. EUR (vorher: 500.000 EUR)
Dies hat der Bundestag in seiner Sitzung am 30.01.2025 im Zuge einer Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes (AHStatG) beschlossen.
Die INTRASTAT-Meldung dient der Erfassung und Dokumentation des Warenflusses zwischen den EU-Staaten.
Informationen zum Meldeverfahren finden Sie im aktuellen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik - Anmeldeschwelle Punkt 1.3.2: (als PDF abrufbar unter dem Menüpunkt ‚Dies könnte Sie auch interessieren‘ im unteren Bereich der Webseite)