Formblatt T2L nur noch elektronisch

Die Europäische Union ist eine Zollunion – ein Gebiet mit einem gemeinsamen, einheitlichen Zoll für Importe aus Ländern außerhalb der EU. Grenzüberschreitende Warentransporte innerhalb der EU sind zollfrei.
Auf dem Land- und Luftweg kann der empfangende EU-Staat schlüssig erkennen, dass die Ware aus einem anderen EU-Land abgeschickt wurde. Beim Seetransport, z.B. nach oder von den Kanarischen Inseln muss dagegen der Status als "Unionsware" nachgewiesen werden, damit die Zollfreiheit gewährt wird.
Das geschah bis Februar 2024 bei Werten über 15.000 EUR mit dem Formblatt T2L, das vom zuständigen Ausfuhrzollamt (Binnenzollamt) abgestempelt wurde. Seit 1. März 2024 erfolgt die Beantragung über das Zoll-Portal unter dem Menüpunkt “Dienstleistungen”. Voraussetzung ist die Anmeldung als Unternehmen im Zoll-Portal mit einem Elster-Zertifikat . Hier kann der "Proof of Union Status" (PoUS) elektronisch beantragt werden.
In Ausnahmefällen, z.B. bei Ausfall der Zoll-Onlineanwendungen, kann der Unions-Status von Waren mit einer vom Zoll gestempelten Handelsrechnung (mit dem zusätzlichen Vermerk "T2L" oder "T2LF") nachgewiesen werden (Artikel 201 Sichtvermerk auf einer Rechnung, UZK-IA).
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