Förderung

Außenwirtschaftsförderung

Außenwirtschaftsberatung: Gefördert wird die Beratung für die Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die von sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen erbringbaren Standardleistungen hinaus gehen.
Daneben gibt eine Anzahl von Außenwirtschaftsprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, die Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten in Anspruch nehmen können.

Investitionsanreize

Ausländischen Investoren in der Tschechischen Republik stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten in Form von sog. Investitionsanreizen laut des novelliertem Gesetzes Nr. 72/2000 Slg. zur Verfügung.
Obwohl die Empfänger ausschließlich eine juristische Person mit Sitz in Tschechien sind, darf der Antragssteller auch eine ausländische juristische Person sein bzw. eine unternehmerisch tätige natürliche Person. Als Vermittler und Auftragnehmer für die Investitionsanreize wurde die Agentur des tschechischen Ministeriums für Industrie und Handel CzechInvest beauftragt.
Welche Bereiche werden unterstützt?
  • Verarbeitende Industrie (Einführung oder Erweiterung der Produktion)
  • Technologiezentren (Aufbau oder Erweiterung des FuE-Zentrums)
  • Zentren für strategische Dienstleistungen (Aufnahme oder Erweiterung des Tätigkeitsgegenstandes)
Was sind die Mindestanlagen?
Für die einzelnen Bereiche gelten Mindestanlagen (Investitionen oder geschaffene Arbeitsplätze), die erfüllt werden müssen. Für die verarbeitende Industrie werden diese weiter nach Regionen untergliedert. Zu den Regionen I gehören vorrangig die Kreise der Bezirke Usti nad Labem, Karlsbad und viele Gebiete in Mähren.
Investition in
Vermögen
Investition in
neue Maschinen
geschaffene
Arbeitsplätze
Verarbeitende Industrie
Investitionsaktion
(Region I / Region II)
50 Mio. CZK /
100 Mio. CZK
25 Mio. CZK /
50 Mio. CZK
0 / 0
Strateg.
Investitionsaktion
500 Mio. CZK
250 Mio. CZK
500
Technologiezentren
Investitionsaktion
10 Mio. CZK
5 Mio. CZK
40
Strateg.
Investitionsaktion
200 Mio. CZK
100 Mio. CZK
120
Zentren für strateg.
Dienstleistungen
Zentren für Schaffung
von Software
-
-
40
Übrige Zentren
-
-
100
Maximale Höhe der öffentlichen Unterstützung (2014-2020)
25% der anerkennbaren Kosten, die Hauptstadt Prag ist jedoch von der Unterstützung ausgeschlossen.
Formen der Investitionsanreize
  • Steuerermäßigung auf die Körperschaftssteuer
  • Materielle Unterstützung für geschaffene Arbeitsplätze
  • Materielle Unterstützung für Schulungen und Requalifikationen
  • Materielle Unterstützung zur Anschaffung von Vermögen
  • Übertragung des Areals zu einem vergünstigten Preis
Bedingungen: Der Empfänger
  • darf die Arbeiten nicht vor der Bestätigung über die Registrierung des Projektes durch CzechInvest anfangen
  • muss die Bedingungen innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Investitionsanreize erfüllen
  • muss das geförderte Vermögen, Ausrüstung und die Arbeitsplätze während der ganzen Zeit der Unterstützung, mind. jedoch 5 Jahre halten.
Weiterführende Informationen zu Vorgehensweisen, Bedingungen sowie Ansprechpartnern in deutscher Sprache stellt eine Broschüre der staatlichen Agentur CzechInvest zur Verfügung (siehe Downloads)
Quellen:
Agentur CzechInvest, www.czechinvest.org

Weitere Ansprechpartner und Internetportale

Portal der Investitionsmöglichkeiten im Karlsbader Bezirk (deutsch, englisch, tschechisch)
http://www.karlovyvary-region.eu/de/
Wirtschaftsportal des Karlsbader Bezirkes - Investitionsanreize (deutsch, englisch, tschechisch)
http://www.usti-nl.cz