Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Jedes Jahr werden in der EU zwischen 18 und 40 Milliarden Rechnungen ausgetauscht, das sind mehr als 500 pro Sekunde. Mindestens 50 % dieser Rechnungen werden später als vereinbart oder später als gesetzlich vorgeschrieben bezahlt.
„Zahlungsverzug“ bei Transaktionen zwischen Unternehmen oder mit einer öffentlichen Stelle ist ein erhebliches Problem für europäische Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da er zu Liquiditätsproblemen, erhöhten Finanzierungskosten, Wachstums- und Investitionshemmnissen, Entlassungen und sogar Unternehmensinsolvenzen führen kann.
Die Zahlungsverzugsrichtlinie ist seit 2011 in Kraft und legt Regeln zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen fest. Im September 2023 schlug die Kommission eine neue Verordnung vor, die die in der Richtlinie über Zahlungsverzug von 2011 festgelegten Vorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ersetzen soll. Der Vorschlag und der aktuelle Stand des Verfahrens sind abrufbar:
Das Europäische Parlament hat im April 2024 in erster Lesung mit 459 Stimmen seinen Standpunkt zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Zahlungsverzug angenommen.
Der Vorschlag liegt seit September 2023 dem Rat vor. Mehrere Mitgliedstaaten haben die Kommission aufgefordert, den Vorschlag zurückzuziehen und durch eine Neufassung der geltenden Richtlinie zu ersetzen.
Mit der aktuell von der Europäischen Kommission gestarteten Umfrage sollen Informationen Auswirkungen von Zahlungsverzug auf kleine und mittlere Unternehmen und deren Standpunkte zu politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ermittelt werden.
Die gesammelten Informationen werden einen aktuellen Überblick über das Zahlungsverhalten in der EU und dessen Auswirkungen auf Unternehmen geben und dazu beitragen, besser zu verstehen, wie das Problem des Zahlungsverzugs angegangen werden kann.
Aktuell liegt die Umfrage in englischer Sprache vor, wird aber zeitnah in alle Amtssprachen der EU übersetzt:
Eine Beteiligung an der Umfrage ist bis zum 25. September 2025 möglich.