Umsetzung der EU-Konfliktmineralienverordnung

Seit dem 1. Januar 2021 unterliegen EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG), deren jährliche Einfuhren bestimmte Mengenschwellen überschreiten, Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette zum Nachweis der Herkunft aus verantwortungsvollen Quellen. Grundlage ist die Europäische Konfliktmineralienverordnung 2017/821 für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Die Verordnung zielt darauf ab, für Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von Unionseinführern sowie von Hütten und Raffinerien zu sorgen, die Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten beziehen.
Dies beinhaltet insbesondere auch die Offenlegungspflicht zu Sorgfalts- und Lieferkettenpolitik im Internet.
Zuständige Stelle für die Kontrolle der EU-Verordnung in Deutschland ist die DEKSOR - Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Weiterführende Informationen finden Sie bspw. auf der EU-Plattform Due Dilligence Ready!
Stand: 01/2026