SCIP-Datenbank: Berichtspflichten zu Produkten

Hersteller oder Lieferanten von Erzeugnissen, die sog. besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten, sind seit 5. Januar 2021 zur Übermittlung von Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verpflichtet. Diese Pflicht geht auf die EU-Abfallrahmenrichtlinie zurück.
Die Meldung soll elektronisch über die sogenannte “SCIP“-Datenbank (“Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“) erfolgen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stellt, die SCIP Datenbank auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Dort hält die ECHA auch Informationen, Hintergrundinformationen und Einblicke dazu vor.
Die darin vorgesehenen Pflichtanforderungen gehen entgegen dem eigentlichen Wortlaut von Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie über die nach Art. 33 REACH erforderlichen Informationen hinaus. In Deutschland wird die Regelung zur SCIP-Meldepflicht in einem neuen §16f des Chemikaliengesetzes umgesetzt.
Wo gibt es Hilfestellungen?
Ein erster Überblick findet sich z. B. auf der Webseite der ECHA: https://echa.europa.eu/de/scip-suppliers-of-articles. Unterhalb der dort kurz erläuterten sechs Schritte finden sich weiterführende Hilfen und FaQ.
Die DIHK hat 2021 zum Thema SCIP-Datenbank zwei Online-Seminare durchgeführt. Aus den dort eingehenden Fragen, wurde in Zusammenarbeit mit den Referenten eine Übersicht der Fragen und Antworten bereitgestellt, welche zum Download zur Verfügung steht.
Die Liste der über sogenannten SVHC-Stoffe („substances of very high concern“) ist auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden. Sie wird regelmäßig um einige Stoffe erweitert. Hilfestellung zur Frage, ob SVHC-Stoffe im eigenen Erzeugnis enthalten sein können, werden z. B. auf der Homepage des baden-württembergischen REACH-Netzwerks veröffentlicht.
Eine Testversion des ECHA-Einreichungsportals, anhand derer man üben und z. B. feststellen kann, welche Daten man zusätzlich bereithalten muss, findet man ebenfalls auf der Webseite der ECHA: https://echa.europa.eu/de/trial-service.
Stand 04/24