Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Interessierte und bereits mit Fragen zur Nachhaltigkeit befasste Unternehmen werden gebeten ihr Feedback  bis zum 15. Mai 2024 abzugeben.
Eine deutsche Kurzbeschreibung des VSME, den Konsultationsfragebogen sowie eine Übersetzung der Datenpunkte finden Sie als Anlage unter Weitere Informationen.

Zum Hintergrund:
Ende letzten Jahres wurden mit der delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 die ersten verbindlichen europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) erlassen.
Nach ihnen müssen künftig alle großen Unternehmen (>500 Mitarbeiter) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Daneben müssen auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, welche große Tochterunternehmen oder kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen oder bestimmte Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat haben, Nachhaltigkeitsberichte aufstellen. Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt gestaffelt – abhängig von der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften der Unternehmen – in Kraft. Grundlage der Verordnung ist die Ende 2022 verabschiedete CSRD-Richtlinie.
Für das Geschäftsjahr 2024 haben zunächst die schon bislang berichtspflichtigen Unternehmen ihren Bericht auszuweiten und zu gestalten. Die Vorbereitung und Umstellung muss allerdings schon 2023 in Angriff genommen werden. Die anderen großen Unternehmen sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Betriebe werden gestaffelt in den Folgejahren verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Der DIHK hatte während des Verfahrens die Bewertung abgegeben, dass die Ausweitung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen ebenso wie die Ausweitung der Berichtspflicht aus Sicht der meisten betroffenen Unternehmen weder zielführend noch angemessen sei. Neben einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand für Dokumentation und Information entstünden Kosten für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung – mittelbar auch für Zulieferer. Auch die ersten Standardentwürfe im April 2022 wurden im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und das Einhalten der Richtlinienvorgaben kritisch bewertet.
In einer digitalen Informations- und Austauschveranstaltung konnten wir Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer den Entwurf des freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU (Stand Januar 2024) vorstellen.
Ein solcher Standard soll KMU helfen, die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen für ihre Geschäftspartner, Banken etc. zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen. 
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht durch die CSRD wurden verpflichtende Standards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS) für berichtspflichtige Unternehmen entwickelt. Um ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen zu können, benötigen diese Betriebe auch Informationen ihrer Geschäftspartner (sog. Trickle-Down.Effekt). Zur Unterstützung der KMU hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gebeten, einen freiwilligen Standard zu entwickeln.
Der freiwillige KMU-Standard soll zum einen dazu dienen, eine Berichtsmöglichkeit für KMU zu schaffen sowie den Trickle-Down-Effekt (Informationsanforderungen berichtspflichtiger Unternehmen an deren Zulieferer) einzuschränken. Der Entwurf eines Voluntary SME-Standard (VSME) befindet sich noch bis 21.05.24 in der öffentlichen Konsultation