Sachsen baut Förderung für Kreislaufwirtschaft aus
Am 13. Januar 2026 hat das Sächsische Kabinett mit der Änderung der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2024) die Erweiterung des Förderprogramms beschlossen. Damit unterstützt der Freistaat den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.
Wie bisher können Projekte von Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützt werden, die zur besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Netzwerkbildung beitragen.
Gefördert wurden beispielsweise ein Zentrum für die Reparatur, Zerlegung und das Recycling von Lithium-Fahrradakkus, die Nachrüstung einer Produktionsanlage zur Ersetzung von Neumaterial durch Recyclingmaterial, Investitionen zur Einsparung von Inputstoffen bei gleichbleibendem Output, eine mobile Brechanlage zur Weiterverarbeitung von Kompost aus Grünabfällen und Maßnahmen zur Sensibilisierung zur Reduktion von Lebensmittelabfällen an Schulen.
Mit dem Neustart der FRL KrW 2026 stehen nun auch neue Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Gewinnung kritischer Rohstoffe, Technologien zur Verarbeitung oder zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, von Batterien, Separationsverfahren und Biotechnologien zur Verfügung.
Auch sind nun produktive Investitionen von Großunternehmen erstmals in der gesamten Übergangsregion d.h. auch im südwestsächsischen Raum förderfähig.
Bis einschließlich 2027 stehen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft ca. 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.
Die maximale Förderhöhe wurde auf 5 Millionen Euro angehoben. Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe sogar 10 Millionen Euro. Die Fördersätze können je nach Fördergegenstand, Region, Begünstigten und Beihilfenorm bis zu 90 Prozent betragen.
Adressaten der Förderung sind Unternehmen jeglicher Größe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (zum Beispiel Abfallzweckverbände), Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Seit dem Start des Verfahrens am 22. Januar 2026 können Förderanfragen direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Bei der SAB erhalten Sie auch Informationen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer Projektidee. Für Beratungen steht Ihnen die SAB-Ansprechpartnerin Susan Mark (Unit Förderung und Finanzierung) unter Telefon: 0351 4910-1831 oder E-Mail: energie@sab.sachsen.de gern zur Verfügung.
Quelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Veranstaltungseinladungen „Sachsen fördert die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz“
Informieren Sie sich am 28. April 2026 in der IHK Chemnitz, Regionalkammer Zwickau von 13:00 - 15:00 Uhr aus erster Hand über die neuen Konditionen und das Antragsverfahren der neu gefassten Förderrichtlinie und besprechen Sie Ihre Projektideen persönlich.
Die Veranstaltung ist vom Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - und der HK Chemnitz, Regionalkammer Zwickau organisiert. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
- Zur Anmeldung zur Veranstaltung in Zwickau am 28.4.2026
Bereits am 15.4.2026 von 15:00 - 16:30 Uhr veranstaltet das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eine Online-Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten für Investitionen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen.
- Zur Anmeldung zum Webinar am 15.4.2026