Sächsisches Förderprogramm Kreislaufwirtschaft
Das Förderprogramm Kreislaufwirtschaft des Freistaates Sachsen bietet Zuschüsse für investive und nicht investive Maßnahmen von bis zu 70%. Anträge können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) gestellt werden.
Mit dem Programm unterstützt Sachsen den Übergang von einer Abfall- hin zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden können Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand, Region und Begünstigten zwischen 10 und 70 Prozent. Dabei liegt die Untergrenze der Förderung bei 500 EUR und die Obergrenze bei 2,3 Mio. EUR. Ein Teil der Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), ein anderer Teil aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) finanziert.
Die einzelnen Förderbereiche sind:
- Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (u. a. Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
- Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
- Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
- Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
- Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inkl. Errichtung und Anpassung von Anlagen)
- Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft finden Sie auf den Webseiten des Freistaates Sachsen sowie die Programmbeschreibung der SAB und Antragsportal auf der Webseite der SAB.