EU-Entwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung & Lieferkette
Die vorgeschlagenen Omnibus-Pakete umfassen:
- Vorschlag (COM (2025) 80), der die Anwendung der Berichtspflichten in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen, die in den Jahren 2026 und 2027 Bericht erstatten müssen (sogenannte Unternehmen der „Welle“ 2 und 3), aufschiebt und die Umsetzungsfrist um ein Jahr sowie die erste Anwendungswelle der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf Juli 2028 verschiebt.
- Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung einzelner Vorschriften in der CSRD und der CSDDD (COM (2025) 81).
- Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Taxonomie-Offenlegungsvorschriften und der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie für Klima und Umwelt, der Gegenstand einer öffentlichen Konsultation ist (Ares(2025)1546172).
- Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism/CBAM (COM (2025) 87)).
- Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Invest EU-Verordnung 2021/523, der Verordnung 2015/1017 für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Verordnung (EU) 2021/1153 „Connecting Europe“ und der Verordnung (EU) 2021/695 Horizon Europe
(Omnibus II).
Die zur Konsultation gestellten Veröffentlichungen der EU-Kommission finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommision.
Senden Sie bitte Ihre Kommentare und Anmerkungen zum Entwurf bis zum 19.03.2025 an erik.steinmueller@chemnitz.ihk.de