Förderung gewerblicher Schutzrechte

Im Januar 2024 wurde die neue Richtlinie veröffentlicht, ab Mitte Februar soll das Förderprogramm auch beantragbar sein. 
Das Förderprogramm WIPANO unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Vorgängerrichtlinie ist vielen Akteuren bekannt und wurde verschlankt. Die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschüsse bleiben im Wesentlichen erhalten. An die Stelle der bisherigen fünf Leistungspakete treten nun zwei Module:
  • Modul 1: Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, Beratung zur Erfindung und Schutzrechtsanmeldung und Neuheitsrecherche

    Die neue Richtlinie bietet damit für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen (Modul 1) eine deutlich schlankere und einfachere Fördermöglichkeit. Denn das oftmals „lästige“ Pflichtpaket der Kosten-Nutzen-Analyse fällt hierfür weg. Für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen wäre damit ab jetzt nur noch die Neuheitsrecherche als Pflichtpaket nötig. Es werden Kosten bis zu 20.000 Euro mit 50 % gefördert.
     
  • Modul 2: Verwertungsmaßnahmen 

    Nur zur Förderung der optionalen Verwertungskosten in Modul 2 ist die Kosten-Nutzen-Analyse weiterhin verpflichtend durchzuführen. Damit kann aber künftig eine 50%-Förderung für Kosten für Verwertungsmaßnahmen bis zu 12.000 Euro erschlossen werden – eine Erhöhung um 4.000 Euro!

    Zu den Verwertungsleistungen gehören neben den Prototypenbaukosten auch Marken- und Design-Anmeldungen sowie Freedom-to-Operate-Recherchen.
Quelle:
Newsletter der ATHENA Technologie Beratung GmbH, Dresden sowie Webseite des Bundesanzeigers