Nachhaltige Produkte sollen zur neuen Norm in der EU werden

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden: Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und der Rat der EU, haben sich im Dezember 2023 auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt.
Produkte verbrauchen riesige Mengen an Materialien, Energie und anderen Ressourcen und verursachen während ihres gesamten Lebenszyklus erhebliche Umweltauswirkungen, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung und das Ende ihrer Lebensdauer. Die globalen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten sind bereits deutlich überschritten. Zum Beispiel wird der Earth Overshoot Day  bereits am 2. August 2024 erreicht sein.
Die EU muss jetzt handeln, um diese Trends umzukehren.
Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft fördern und unter anderem Folgendes abdecken:
  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.
Die neue Verordnung enthält auch neue Maßnahmen, um der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen. Die Unternehmen werden Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Praxis zu verhindern, und die beiden gesetzgebenden Organe haben ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen eingeführt. Im Laufe der Zeit könnten bei Bedarf auch andere Sektoren von solchen Verboten erfasst werden.
Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum. Dies dürfte Unternehmen stark davon abhalten, sich an dieser Praxis zu beteiligen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Kommission nachzulesen.