Gewerbliche Schutzrechte

Die IHK Chemnitz führt regelmäßig jeweils am ersten Mittwoch des Monats kostenlose Beratungen von Erfindern zu gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Patentanwälte der Region Chemnitz durch.
Die Beratungen finden gewöhnlich als Video- oder Telefonkonferenzen ab 14.00 Uhr nach vorheriger Onlineanmeldung statt. Alternativ können auch persönliche Treffen angefragt werden.

Online-Anmeldung für gewerbliche Schutzrechte

Bereits seit 2010 steht der Onlineservice DPMAdirekt des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) München für alle gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung. DPMAdirekt stellt eine Alternative zur "klassischen" Anmeldung in Papierform dar und ermöglicht es, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen.
Für Anträge notwendige Daten werden in übersichtlichen Bildschirmmasken abgefragt und automatisch in das vom DPMA geforderte Datenformat gebracht. Die Texte einer Anmeldung können entweder im XML-Format oder im PDF-Format eingereicht werden. Für die Nutzung von DPMAdirekt ist eine Signaturkarte und ein passender Kartenleser erforderlich.
Folgende Schutzrechte können online angemeldet werden: Patente (deutsch, europäisch und PCT), Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Außerdem sind online Einsprüche in Patentsachen, Beschwerden in Patent- und Markensachen und Einzugsermächtigungen möglich.

WIPANO – Förderung von gewerblichen Schutzrechten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO KMU die Innovationskraft und damit die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes. Unternehmen die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei (neu ab 2020) Jahre zurückliegt . Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln, und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beitragen.

Der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung einer Idee, über die rechtliche Sicherung des geistigen Eigentums bis zur wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung sowie der entsprechenden Amtsgebühren werden gefördert. Unterstützung und Beratung erhalten die KMU auch hier durch qualifizierte externe Dienstleister. In der Wahl des qualifizierten Dienstleisters ist das Unternehmen frei.

Unternehmen wird die Zuwendung als Anteilsfinanzierung gewährt und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 16.000 Euro. Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.

Weitere Informationen erhalten Unternehmen vom Bundeswirtschaftsministerium und auf deren Internetseite.