Meilenstein für den europäischen Innovationsschutz
Am 1. Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen – ein bedeutender Schritt zur Vereinheitlichung des Patentschutzes in Europa. Mit der Ratifizierung des entsprechenden Übereinkommens durch Deutschland wurde der Weg frei für ein neues, zentralisiertes Gerichtssystem, das Patentstreitigkeiten in zunächst 17 EU-Mitgliedstaaten mit unmittelbarer Wirkung entscheiden kann.
Das EPG ist zuständig für die Verletzung und Gültigkeit sowohl klassischer europäischer Patente als auch des neuen Einheitspatents. Unternehmen profitieren von einem vereinfachten Verfahren, das grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung ermöglicht und gleichzeitig Kosten für Übersetzungen und Jahresgebühren reduziert. Statt in jedem Land einzeln zu klagen, können Streitigkeiten nun gebündelt vor dem EPG verhandelt werden – ein erheblicher Vorteil insbesondere für international tätige Unternehmen.
Gleichzeitig bringt das neue System auch Herausforderungen mit sich. Die zentrale Zuständigkeit des EPG bedeutet, dass ein Patent im Falle einer Nichtigkeitsklage potenziell in allen teilnehmenden Staaten gleichzeitig seine Wirkung verlieren kann. Daher ist eine sorgfältige strategische Abwägung für Patentinhaber unerlässlich.
Das Einheitliche Patentgericht stärkt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas und bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen effizienteren Zugang zum europäischen Patentschutz. Für Unternehmen empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Möglichkeiten und Risiken, um die eigene Schutzrechtsstrategie entsprechend anzupassen.
Ein Fazit und Empfehlungen für KMU werden für die Tagesveranstaltung “1. Sächsischer Patentrechtstag” am 21. Oktober in Chemnitz angekündigt. Bitte reservieren Sie sich schon jetzt diesen Tag. Weitere Informationen folgen in Kürze.