European Innovation Act
Ein Entwurf als Chance für innovative Unternehmen in Sachsen
Europa ist stark in Forschung und Technologie, bringt innovative Lösungen aber noch zu selten erfolgreich in den Markt. Mit dem European Innovation Act (EIA) will die Europäische Kommission deshalb den Weg von der Entwicklung bis zur Markteinführung erleichtern. Für sächsische Unternehmen entstehen neue Chancen.
Der am 9. September 2026 vorgelegte Entwurf zum EIA, soll Rahmenbedingungen im europäischen Binnenmarkt verbessern. Im Zentrum stehen zwei Bereiche:
- ein einheitlicherer europäischer Rahmen für die öffentliche Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen,
- eine bessere Bewertung und wirtschaftliche Nutzung geistigen Eigentums.
Was soll sich für Unternehmen ändern?
Patente und anderes geistiges Eigentum in Finanzierungen einbinden
Innovative Unternehmen verfügen häufig nur in begrenztem Umfang über klassische Kreditsicherheiten wie Grundstücke, Gebäude oder Maschinen. Ein wesentlicher Teil ihres Unternehmenswertes liegt stattdessen in Patenten, Software, Lizenzen, geschützten Verfahren und technologischem Know-how.
Diese immateriellen Werte lassen sich bislang nur schwer einheitlich bewerten und werden daher bei Finanzierungsentscheidungen nicht immer angemessen berücksichtigt. Der EIA sieht einen freiwilligen europäischen Bewertungsrahmen für geistiges Eigentum vor. Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum soll außerdem ein Kompetenzzentrum für IP-gestützte Finanzierung und Kommerzialisierung entstehen. Ergänzend ist eine digitale Plattform geplant, über die Schutzrechte angeboten, lizenziert oder übertragen werden können.
Für forschungs- und patentintensive Unternehmen könnte dies die Kommunikation mit Banken und Investoren verbessern. Ein einheitlicher Bewertungsrahmen führt allerdings nicht automatisch zu einem Kreditanspruch. Banken und Kapitalgeber werden weiterhin eigene Risiko-, Bonitäts- und Investitionsentscheidungen treffen.
Öffentliche Beschaffung stärker für Innovationen öffnen
Der zweite Schwerpunkt betrifft die Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Bislang fehlen dafür teilweise einheitliche europäische Regeln. Unterschiedliche nationale Vorgehensweisen, rechtliche Unsicherheiten und der Aufwand gemeinsamer grenzüberschreitender Verfahren begrenzen den Einsatz dieses Instruments.
Künftig sollen Forschungs- und Entwicklungsaufträge stärker genutzt werden, um mehrere Lösungsansätze bis zu einem Prototyp oder einem ersten praxistauglichen Ergebnis weiterzuentwickeln. Der Staat würde damit nicht fertige Standardprodukte einkaufen, sondern gezielt die Entwicklung neuer Lösungen für öffentliche und gesellschaftliche Herausforderungen anstoßen.
Der Vorschlag enthält mehrere für KMU relevante Elemente:
- Anforderungen sollen stärker funktional formuliert werden, damit nicht von Beginn an eine bestimmte technische Lösung vorgegeben ist.
- Qualität und Innovationswirkung sollen bei der Bewertung eine größere Rolle spielen als der Preis allein.
- Fehlende Erfahrungen mit früheren öffentlichen Forschungsaufträgen sollen Unternehmen nicht automatisch ausschließen.
- Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollen auch immaterielle Werte und Finanzierungszusagen berücksichtigt werden können.
- Bietergemeinschaften und die Einbindung von Unterauftragnehmern sollen den Zugang größerer Forschungs- und Entwicklungsaufträge erleichtern.
Für sächsische Unternehmen kann daraus ein neuer Marktzugang entstehen. Zugleich nimmt der Wettbewerb zu, weil ein harmonisierter Rahmen auch Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten die Teilnahme an entsprechenden Verfahren erleichtert.
Europäische Wertschöpfung stärken
Der Vorschlag sieht für die Forschungs- und Entwicklungsvergaben grundsätzlich einen bevorzugten Zugang für Unternehmen aus der EU sowie aus Staaten mit entsprechenden internationalen Vereinbarungen vor. Darüber hinaus sollen Auftragnehmer grundsätzlich einen wesentlichen Teil der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den zugelassenen Staaten erbringen. Damit verbindet die Kommission Innovationspolitik stärker mit wirtschaftlicher Sicherheit, resilienten Lieferketten und technologischer Souveränität.
Für sächsische Technologieanbieter kann dies bei europäischen Forschungs- und Entwicklungsaufträgen ein Vorteil sein. Unternehmen mit stark außereuropäisch geprägten Entwicklungsstrukturen oder Lieferketten müssen dagegen frühzeitig prüfen, ob sie die jeweiligen Zugangs- und Leistungsvorgaben erfüllen.
Wichtiger Impuls, aber keine vollständige Lösung
Der European Innovation Act setzt an zwei relevanten Schwachstellen des europäischen Innovationssystems an: an der unzureichenden Nutzung geistigen Eigentums für Finanzierung und Kommerzialisierung sowie an der bislang schwach entwickelten öffentlichen Nachfrage nach Forschungs- und Entwicklungsleistungen.
Für sächsische Unternehmen können sich daraus neue Finanzierungsperspektiven und zusätzliche Marktchancen ergeben. Besonders profitieren dürften Unternehmen mit eigenem geistigem Eigentum, hoher Forschungsintensität und europäischen Wachstumsperspektiven.
Der EIA kann allerdings weder nationale Genehmigungsverfahren noch fehlende Fachkräfte oder eine unzureichende Kapitalausstattung ersetzen. Entscheidend wird deshalb sein, ob die neuen europäischen Instrumente verständlich, mittelstandsgerecht und praktisch nutzbar ausgestaltet werden. Der größte Nutzen entsteht, wenn der EIA mit funktionierenden Reallaboren, geeigneten Finanzierungsinstrumenten und einem einfacheren europäischen Rechtsrahmen zusammenspielt.
Öffentliche Konsultation zum European Innovation Act
Die EU-Kommission setzt auf breite Beteiligung aller relevanten Akteure. Eine öffentliche Online-Konsultation führte zu zahlreichen Rückmeldungen und wurde im Herbst 2025 abgeschlossen.
Auf Basis des vorliegenden Entwurfs erstellt die DIHK eine weitere Stellungnahme der Wirtschaft und bittet Sie um Ihre Meinung.