Neue Anforderungen für industrielle Produkte

Die europäische Industrie steht vor einem grundlegenden Wandel der Produktregulierung. Mit dem Digitalen Produktpass (DPP), der neuen Maschinenverordnung sowie dem Cyber Resilience Act (CRA) entstehen neue Anforderungen an Entwicklung, Produktion, Dokumentation und Vertrieb industrieller Produkte. Für Unternehmen in Sachsen bedeutet dies, dass Themen wie Datenmanagement, Produktsicherheit, Nachhaltigkeit und Cybersicherheit künftig noch stärker miteinander verknüpft werden.

Vom Produkt zur digitalen Produktakte

Der Digitale Produktpass gilt als eines der zentralen Instrumente der europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik. Künftig sollen wichtige Informationen zu Produkten digital verfügbar sein. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Materialien, Inhaltsstoffen, Reparierbarkeit, Nachhaltigkeit oder Recyclingfähigkeit. Ziel ist es, Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen und die Wiederverwendung von Ressourcen zu fördern.
Für viele Unternehmen bedeutet dies weit mehr als die Einführung eines zusätzlichen Datensatzes. Der Digitale Produktpass setzt voraus, dass Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus hinweg verfügbar, aktuell und strukturiert vorliegen.
Gleichzeitig eröffnet der Digitale Produktpass neue Chancen. Transparente Lieferketten, effizientere Dokumentationsprozesse sowie neue Geschäftsmodelle im Bereich Reparatur, Refurbishment und Recycling können zu wichtigen Wettbewerbsfaktoren werden.

Die neue Maschinenverordnung erweitert den Sicherheitsbegriff

Parallel dazu ersetzt die neue EU-Maschinenverordnung schrittweise bisherige Regelungen und berücksichtigt die fortschreitende Digitalisierung von Maschinen und Anlagen. Während Produktsicherheit bisher vor allem mechanische und elektrische Risiken betrachtete, werden künftig auch Software, automatisierte Funktionen und digitale Komponenten stärker einbezogen.
Für Hersteller ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Sicherheits- und Risikoanalysen frühzeitig in Entwicklungsprozesse zu integrieren. Besonders betroffen sind Unternehmen, die intelligente Maschinen, vernetzte Systeme oder softwaregestützte Funktionen einsetzen.

Cybersicherheit wird Teil der Produktsicherheit

Mit dem Cyber Resilience Act geht die Europäische Union noch einen Schritt weiter. Erstmals werden verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen geschaffen. Hardware und Software sollen bereits während der Entwicklung nach dem Prinzip „Security by Design“ konzipiert werden. Hersteller werden verpflichtet, Sicherheitslücken zu erkennen, zu dokumentieren und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg geeignete Maßnahmen bereitzustellen.
Damit wird Cybersicherheit zu einer Kernanforderung der Produktentwicklung. Unternehmen müssen künftig nicht nur die Funktionalität ihrer Produkte gewährleisten, sondern auch deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen nachweisen können. Dies betrifft zahlreiche Branchen – vom Maschinen- und Anlagenbau über die Automatisierungstechnik bis hin zu elektronischen Komponenten und digitalen Dienstleistungen

Handlungsbedarf für Unternehmen

Die verschiedenen europäischen Regelwerke verfolgen unterschiedliche Ziele, wirken in der Praxis jedoch zunehmend zusammen.
Der Digitale Produktpass, die neue Maschinenverordnung und der Cyber Resilience Act markieren einen tiefgreifenden Wandel der europäischen Produktregulierung. Sie betreffen nicht nur Compliance- und Rechtsabteilungen, sondern ebenso Konstruktion, IT, Produktion, Einkauf und Geschäftsführung. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, können regulatorische Entwicklungen als Impuls für Digitalisierung, Effizienzsteigerung und neue Geschäftsmodelle nutzen.
Die IHK Chemnitz unterstützt Sie mit Informationen und aktuellen Hinweisen.