Meldepflicht im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister startete am 31.01.2019 und beinhaltet eine Verpflichtung zur Registrierung für alle Akteure des Strom und Gasmarktes.
Januar 2021 lief die Übergangsfrist für Meldungen im Marktstammdatenregister ab. Bis dahin mussten sich alle Betreiber von bestehenden regenerativen Anlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben.
Die Bundesnetzagentur hat einen umfangreichen Katalog zu häufig gestellten Fragen im Internet veröffentlicht. Auch wenn viele Unternehmen bisher nicht von Meldepflichten betroffen sind, könnte es sein, dass sie davon erfasst sind.
Die Marktstammdatenregisterverordnung wurde im April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.07.2017 in Kraft.  Die Bundesnetzagentur ist mit dem Betrieb, Marktstammdatenregister (MaStR) beauftragt.