Ladesäulenverpflichtung vom Bundeskabinett beschlossen

Bei Renovierungen und neuen Gewerbeimmobilien mit mehr als 10 Parklätzen müssen Eigentümer Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz einbauen und mindestens einen Ladepunkt errichten.
Nach 2025 ist ein Ladepunkt je Nichtwohngebäude vorgeschrieben, wenn mehr als 20 Parkplätze vorhanden sind.
Selbstgenutzte Nichtwohngebäude von KMU sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Bei Wohngebäuden muss jeder Stellplatz mit "Leitungsinfrastruktur" ausgerüstet werden, wenn das neue oder renovierte Gebäude mehr als 10 Stellplätze hat.