Gesetz zum nationalen Brennstoffemissionshandel

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2019 beschlossen, mit dem auf nationaler Ebene Eine CO2 Bepreisung für bestimmte Energieträger erfolgt.
Der Einstiegspreis lag 2021 bei 25 €/t und erhöht sich jährlich. Nach einem Aussetzen der Preiserhöhung für 2023 im Rahmen der Energiekrise, liegt der Preis pro Tonne CO2 für 2024 bei 45 € und ist damit auf den ursprünglichen Preispfad zurückgekehrt. Die folgende Tabelle zeigt indikativ die CO2 Kosten für verschiedene Energieträger.
Preis pro tonne CO2
25
30
30
45
55
<65
Energieträger
2021
2022
2023
2024
2025
2026
Heizöl (leicht) in ct/l
6,5
7,7
7,7
11,6
14,2
16,8
Erdgas  in ct/kWh
0,5
0,6
0,6
0,9
1,1
1,3
Diesel in ct/l
6,5
7,7
7,7
11,6
14,2
16,8
Benzin in ct/l
5,6
6,7
6,7
10,1
12,3
14,5
Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2
In einem Merkblatt des DIHK (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB) werden die Wirkungsweise und die weitere Ausgestaltung dargestellt. Welche Kosten durch dieses Gesetz ihrem Unternehmen zusätzlich entstehen können mit dem IHK-Preisrechner überprüft werden.
In einem Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Inverkehrbringer von Brennstoffen wird die Überwachung und Ermittlung der Emissionen aus Brennstoffen sowie die jährliche Emissionsberichterstattung erläutert.  Die DEHSt hat angekündigt, den Leitfaden im ersten Halbjahr 2022 um weitere Details zu ergänzen. 
§ 11 des BEHG eröffnet die Möglichkeit, besonders betroffene Unternehmen zu entlasten. Der Bundestag hat am 24.06.2021 die vorerst letzte Fassung der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung BECV verabschiedet. Anliegen ist es, Branchen, die im globalen und europäischen Wettbewerb stehen, zu entlasten. Die Verordnung steht hinsichtlich ihrer Festlegungen unter starker Kritik aus der Wirtschaft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat am 26.02.2021 dazu eine entsprechende Stellungnahme (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 365 KB) abgegeben.
Hauptkritikpunkt ist der hohe bürokratische Aufwand, entsprechende Begünstigungen zu beantragen und die Orientierung der begünstigten Branchen am europäischen Emissionshandel, der mit Blick auf die einseitige Belastung deutscher Unternehmen auf dem europäischen Markt dringend weiterer Ergänzungen bedarf. Die Aufnahme weiterer Branchen kann durch betroffene Wirtschaftsverbände und Wirtschaftszusammenschlüsse beantragt werden.