Förderaufruf für Projekte zur Herstellung von Batteriezellen
Im Rahmen des Förderaufrufs werden zinslose Darlehen für Projekte zur Herstellung von Batteriezellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereitgestellt, die erstmals eine kommerzielle Großserienproduktion aufbauen.
Ziel ist es, die wirtschaftlich besonders anspruchsvolle Anlaufphase neuer Produktionsstandorte zu unterstützen, in der hohe Investitionskosten und Skalierungsrisiken häufig die Markteinführung erschweren.
Förderfähig sind Projekte zur Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Anlaufphase befinden. Voraussetzung ist, dass es sich um das weltweit erste Vorhaben des Antragstellers zur kommerziellen Großserienproduktion von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge handelt und eine jährliche Produktionskapazität von mindestens 10 GWh erreicht werden soll. Die spezifischen Fördervoraussetzungen dürften den Kreis potenzieller Antragsteller auf wenige Unternehmen begrenzen.
Für den Förderaufruf stehen insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro aus dem EU-Innovationsfonds zur Verfügung. Die zinslosen Darlehen können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und maximal 500 Millionen Euro je Projekt abdecken. Die Auszahlung erfolgt stufenweise und ist an das Erreichen definierter Projekt- und Produktionsmeilensteine bis zur wirtschaftlichen Großserienproduktion geknüpft.
Der Förderaufruf ist Teil der Batterie-Booster-Strategie, die die Europäische Kommission im Dezember 2025 vorgestellt hat. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Batterieindustrie zu stärken und den Aufbau industrieller Wertschöpfungsketten in Europa zu beschleunigen. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2026 möglich.