Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation aktualisiert

Am 5. Januar 2026 veröffentlichte die EU-Kommission die überarbeiteten Leitlinien (C/2026/196) für Beihilfen zur Strompreiskompensation im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS).
Ziel der Anpassung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen im Rahmen des europäischen CO₂-Handels zu sichern und das Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen in Drittstaaten (Carbon Leakage) zu reduzieren.
Geltungsbereich der Leitlinien:
Die Änderungen der Leitlinien gelten für den Zeitraum 2026 bis 2030 und betreffen insbesondere:
  • Beihilfehöchstintensitäten:
    • 80 % der indirekten CO₂-Kosten für Sektoren in Tabelle 1 (z. B. Aluminium, Stahl, Papier, Chemie)
    • 75 % für Sektoren in Tabelle 2 (z. B. Kunststoffe, Flach- und Hohlglas, Batterien, Düngemittel, Eisenerzbergbau)
  • Neuer CO₂-Emissionsfaktor: Für Deutschland: 0,73 t CO₂/MWh (Anhang III)
  • Erweiterte Sektorenliste: Neben den bisherigen energieintensiven Branchen sind u. a. Lederbekleidung, Glasfasern, Industriegase sowie Batterien neu berücksichtigt.
  • Investitionspflichten: Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Projekte zur Emissionsminderung oder Stromkostensenkung fließen (z. B. erneuerbare Energien, Speicher, Wasserstoff).
Die ausführliche Mitteilung der Kommission finden Sie auf der Webseite der Euopäischen Union. Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Beihilferegelungen bis zum 30. Juni 2026 an die neuen Leitlinien anpassen. In Deutschland wird dies voraussichtlich über die Förderrichtlinien zur Strompreiskompensation erfolgen.
Quelle:
DIHK