Neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“
Der Umbau von Gewerbeimmobilien ist ein komplexes Unterfangen. Jede Immobilie ist anders, hat verschiedene Raumaufteilungen, Lichtverhältnisse, Leitungen, die angepasst werden müssen. Ein ressourcenschonender und damit klimafreundlicher Umgang braucht eine gute Planung und gute Umsetzung.
Um hier den Impuls so stark wie möglich zu setzen, vergibt das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das soll vielen Projekten insbesondere in der Startphase Kraft für das Vorhaben geben. Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit wird bewusst ein starker Anreiz gesetzt. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten.
Das Förderprogramm auf einen Blick:
Das Förderprogramm auf einen Blick:
- Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Wichtig ist, diese Gebäude müssen beheizt sein. Das unterscheidet sie zum Beispiel von Lagerräumen, die nicht für den Umbau geeignet wären.
- Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
- Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte.
- Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
- Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) verbunden. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss das energetische Niveau "EH Denkmal EE" erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.
- Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung je Wohneinheit. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu.
- Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Sanierungsförderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
- Zu den förderfähigen Ausgaben können z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören.
- Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt. Das wird durch die europäische De-minimis-Verordnung so festgelegt.
- Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind.
- Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das BMWSB die KfW beauftragt.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für die Bundesförderung "Gewerbe zu Wohnen".