Flächennutzungsplan für die Zukunft Bremens

Der Flächennutzungsplan wurde seit seiner letzten Aufstellung im Jahre 1983 durch eine Vielzahl von Teiländerungen immer wieder aktualisiert und am 31. Mai 2001 neu bekanntgemacht. Seitdem haben sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen und Aufgaben grundlegend verändert.
Der neue Flächennutzungsplan soll entsprechend der Bestimmungen des § 1 Abs. 5 BauGB „…eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt…“, gewährleisten. Seit 1983 sind dabei die Anforderungen hinsichtlich des Vorrangs der Innenentwicklung gestärkt worden, zuletzt durch die Ergänzung des § 1a des Baugesetzbuches im Juli 2014, in dem geregelt ist, dass Neudarstellungen von Flächen nur vorgenommen werden können, wenn nachgewiesen wird, dass es keine entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten in der Innenentwicklung gibt.
Mit dem neuen Flächennutzungsplan und beigefügter Begründung wird das Leitbild der Stadtentwicklung „Bremen! lebenswert – urban – vernetzt“ für die räumliche Entwicklung und Stadtplanung umgesetzt. Der Flächennutzungsplan als förmliches Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung greift Fachplanungen auf und bezieht sie ein. Zu nennen sind vor allem die Wohnungsbaukonzeption, das Gewerbeentwicklungsprogramm, der Verkehrsentwicklungsplan, das Zentren- und Nahversorgungskonzept und das Windenergiekonzept.
Der Flächennutzungsplan für die Stadt Bremen setzt auf die zentrale Rolle der Stadt in der Metropolregion, das Profil einer vitalen Großstadt, einen leistungsfähigen Wirtschaftsstandort sowie die Sicherung von Lebensqualitäten und den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft.