Handelskammer Bremen begrüßt Infrastruktur-Zukunftsgesetz
(PM 34-2026, 10.07.2026) Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven begrüßt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz heute zu. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dringend benötigte Verkehrs- und Infrastrukturprojekte schneller zu planen, zu genehmigen und umzusetzen.
Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer, sagt: „Deutschland braucht wieder mehr Tempo bei Infrastrukturprojekten. Zu lange Verfahren bremsen Investitionen. Sie belasten Unternehmen und schwächen unseren Wirtschaftsstandort. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt zu einem schnelleren und handlungsfähigeren Staat."
Für Bremen und Bremerhaven hat das Gesetz besondere Bedeutung. Die Wirtschaft des Zwei-Städte-Landes lebt von leistungsfähigen Häfen und guten Verkehrswegen, national wie international. Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Handelskammer, dass sich der Bremer Senat heute im Bundesrat nicht auf ein einheitliches Votum einigen konnte. Andere Landesregierungen mit grüner Beteiligung stimmten geschlossen ab.
Von den neuen Regeln könnten viele Vorhaben in Bremen und Nordwestdeutschland profitieren. Dazu zählen die Modernisierung der Häfen in Bremen und Bremerhaven, Maßnahmen an Weser und Unterweser samt Schleusen und Schifffahrtsanlagen, der Ausbau wichtiger Schienenwege für den Güterverkehr sowie Projekte an der A 1, der A 27, der A 281 und der Küstenautobahn A 20. Auch marode Brücken ließen sich schneller ersetzen.
Besonders begrüßt die Handelskammer, dass der Gesetzgeber zentrale Infrastrukturvorhaben künftig als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse einstuft. Damit wiegen sie bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen schwerer. Das schafft mehr Rechtssicherheit, erleichtert die Abwägung öffentlicher Belange und kann langwierige Verfahren verkürzen.
Dr. Matthias Fonger sagt: „Für den Außenhandelsstandort und die Logistikdrehschreibe Bremen und Bremerhaven ist das ein wichtiges Signal. Leistungsfähige Verkehrswege sind keine Einzelinteressen. Sie sind Voraussetzung für wirtschaftliche Stärke, widerstandsfähige Lieferketten, Versorgungssicherheit und die Transformation unserer Wirtschaft."
Positiv bewertet die Handelskammer außerdem die neue Stichtagsregelung. Lau-fende Planungsverfahren müssen so nicht immer wieder an neue fachrechtliche Vorgaben angepasst werden, wenn sich die Rechtslage während des Verfahrens ändert. Das erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit und verhindert unnötige Verzögerungen.
Wichtig ist aus Sicht der Handelskammer zudem, dass das Gesetz künftig auch Bundeswasserstraßen und systemkritische Schifffahrtsanlagen stärker in den Blick nimmt. Für die bremischen Häfen und den nordwestdeutschen Logistikstandort ist das ein starkes Zeichen. Funktionierende Wasserstraßen, Schleusen und Hafenanlagen sind unverzichtbar für den Außenhandel und die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung.
Die Handelskammer sieht das Gesetz als wichtigen Baustein für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Der Hauptgeschäftsführer sagt: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz greift eine langjährige Forderung der Wirtschaft nach schnelleren und effizienteren Planungsverfahren auf. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Bund, Länder und Genehmigungsbehörden müssen die neuen Möglichkeiten nutzen. Sie müssen die Verfahren personell und digital so aufstellen, dass die Beschleunigung bei den Unternehmen ankommt. Deutschland muss wieder schneller planen, schneller genehmigen und schneller bauen. Nur mit einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur behaupten Bremen, Bremerhaven und der Wirtschaftsstandort Deutschland ihre Stärken im internationalen Wettbewerb."
Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer, sagt: „Deutschland braucht wieder mehr Tempo bei Infrastrukturprojekten. Zu lange Verfahren bremsen Investitionen. Sie belasten Unternehmen und schwächen unseren Wirtschaftsstandort. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt zu einem schnelleren und handlungsfähigeren Staat."
Für Bremen und Bremerhaven hat das Gesetz besondere Bedeutung. Die Wirtschaft des Zwei-Städte-Landes lebt von leistungsfähigen Häfen und guten Verkehrswegen, national wie international. Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Handelskammer, dass sich der Bremer Senat heute im Bundesrat nicht auf ein einheitliches Votum einigen konnte. Andere Landesregierungen mit grüner Beteiligung stimmten geschlossen ab.
Von den neuen Regeln könnten viele Vorhaben in Bremen und Nordwestdeutschland profitieren. Dazu zählen die Modernisierung der Häfen in Bremen und Bremerhaven, Maßnahmen an Weser und Unterweser samt Schleusen und Schifffahrtsanlagen, der Ausbau wichtiger Schienenwege für den Güterverkehr sowie Projekte an der A 1, der A 27, der A 281 und der Küstenautobahn A 20. Auch marode Brücken ließen sich schneller ersetzen.
Besonders begrüßt die Handelskammer, dass der Gesetzgeber zentrale Infrastrukturvorhaben künftig als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse einstuft. Damit wiegen sie bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen schwerer. Das schafft mehr Rechtssicherheit, erleichtert die Abwägung öffentlicher Belange und kann langwierige Verfahren verkürzen.
Dr. Matthias Fonger sagt: „Für den Außenhandelsstandort und die Logistikdrehschreibe Bremen und Bremerhaven ist das ein wichtiges Signal. Leistungsfähige Verkehrswege sind keine Einzelinteressen. Sie sind Voraussetzung für wirtschaftliche Stärke, widerstandsfähige Lieferketten, Versorgungssicherheit und die Transformation unserer Wirtschaft."
Positiv bewertet die Handelskammer außerdem die neue Stichtagsregelung. Lau-fende Planungsverfahren müssen so nicht immer wieder an neue fachrechtliche Vorgaben angepasst werden, wenn sich die Rechtslage während des Verfahrens ändert. Das erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit und verhindert unnötige Verzögerungen.
Wichtig ist aus Sicht der Handelskammer zudem, dass das Gesetz künftig auch Bundeswasserstraßen und systemkritische Schifffahrtsanlagen stärker in den Blick nimmt. Für die bremischen Häfen und den nordwestdeutschen Logistikstandort ist das ein starkes Zeichen. Funktionierende Wasserstraßen, Schleusen und Hafenanlagen sind unverzichtbar für den Außenhandel und die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung.
Die Handelskammer sieht das Gesetz als wichtigen Baustein für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Der Hauptgeschäftsführer sagt: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz greift eine langjährige Forderung der Wirtschaft nach schnelleren und effizienteren Planungsverfahren auf. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Bund, Länder und Genehmigungsbehörden müssen die neuen Möglichkeiten nutzen. Sie müssen die Verfahren personell und digital so aufstellen, dass die Beschleunigung bei den Unternehmen ankommt. Deutschland muss wieder schneller planen, schneller genehmigen und schneller bauen. Nur mit einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur behaupten Bremen, Bremerhaven und der Wirtschaftsstandort Deutschland ihre Stärken im internationalen Wettbewerb."