Mittelstand - Definition(en)

Für den vornehmlich in Deutschland bekannten Begriff des Mittelstandes gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Ähnlich verhält es sich bei der in Wissenschaft und Praxis häufig vorkommenden Bezeichnung der "KMU" (kleine und mittlere Unternehmen), die der englischen Bezeichnung der "SME" (small and medium sized enterprises) nachempfunden ist. Nicht zuletzt weil diese Schlagworte in der Wirtschafts- und Finazpolitik häufig und synonym verwendet werden, ist es wichtig, nach der jeweils zugrundeliegenden Abgrenzung zu fragen:
Die vorherrschende Eingrenzung geht zurück auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission. Danach werden die Unternehmen, die gewöhlich unter den Begriff der KMU und häufig auch unter den des Mittelstandes subsumiert werden, in drei Gruppen von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen unterteilt. Gemäß der Kommissions-Empfehlung vom 6. Mai 2003 (Empfehlung 2003/361/EG), die seit dem 1. Januar 2005 gilt, wird ein Unternehmen als klein oder mittelgroß betrachtet, wenn es
  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • nicht mehr als 50 Millionen – Umsatz und/oder
  • eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen –
hat. Darüber hinaus wird eine weitgehende Unabhängigkeit der Unternehmen verlangt: Unternehmen, die zu Unternehmensgruppen gehören, zählen nicht zu den KMU. Entsprechend der Kommissionsempfehlung bedeutet Unabhängigkeit, dass kein anderes Unternehmen einen Anteil von mehr als 25 % des betreffenden Unternehmens besitzen darf.
Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn klassifiziert im Gegensatz zur EU nur zwei Gruppen, die der kleinen Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 1 Million – und die der mittleren Unternehmen mit 10 bis 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1 bis 50 Million –. Als weitere Bedingung des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn wird Konzernunabhängigkeit genannt. Die Gesamtheit der KMU setzt sich danach aus allen Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten respektive 50 Millionen – Jahresumsatz zusammen.
In der Praxis wird die Frage der Abgrenzung insbesondere dann relevant, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht. Denn die Definition der EU gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Zudem wird sie von der Europäischen Investitionsbank, dem Europäischen Investitionsfond und den Mitgliedstaaten in Gesetzgebung und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung verwendet. Die KMU-Definition des IfM Bonn ist folglich (noch) für die Wissenschaft und Teile der Praxis von Bedeutung, die KMU-Definition der Europäischen Kommission dagegen für die Gestaltung und Berechtigung der Inanspruchnahme von Fördermitteln sowie zunehmend für die Rechtsetzung.
KMU-Schwellenwerte der EU (seit 1.1. 2005):
(1) Kleinstunternehmen:
  • weniger als10 Beschäftigte
  • Jahresumsatz weniger als 2 Mio. EUR
  • Bilanzsumme weniger als 2 Mio. EUR
(2) Kleine Unternehmen:
  • weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 10 Mio. EUR
  • Bilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR
(3) Mittlere Unternehmen:
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR
  • Bilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR