Bürokratiekostenindex

Der Bürokratiekostenindex (BKI) des Statischen Bundesamtes gibt Hinweise auf die Entwicklung der Bürokratiekosten, die in Unternehmen in Deutschland anfallen. Bürokratiekosten im Sinne des BKI sind Belastungen, die in Unternehmen entstehen, wenn diese aufgrund rechtlicher Regelungen Daten oder sonstige Informationen beschaffen, übermitteln oder verfügbar halten müssen. Beispiele sind staatlich veranlasste Anträge, Meldungen oder Dokumentations- und Berichts­pflichten. Diese Pflichten werden nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen­kontroll­rates Informations­pflichten genannt. Sie sind Teil des Erfüllungsaufwands, der den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen, umfasst.
Die Einführung des BKI wurde Anfang des Jahres 2012 von der Bundesregierung beschlossen. Seine Basis sind die Bürokratie­kosten der Wirtschaft zum Stand 1. Januar 2012. Werden rechtliche Regelungen von der Bundes­regierung auf den Weg gebracht, die die Unternehmen zukünftig von Bürokratiekosten entlasten, so sinkt der BKI. Werden Regelungen beschlossen, aufgrund derer den Unternehmen neuer büro­kratischer Aufwand entsteht, führt dies zu steigenden BKI-Werten.
Die Aktualisierung des Bürokratiekostenindex erfolgt Mitte jedes Monats. Er zeigt damit zeitnah auf, wie sich die Belastung der Unternehmen durch Informationspflichten entwickelt.