Plenarsitzung vom 10. Dezember 2018
- Aktuelles
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 nebst Anhang und des Lageberichtes sowie der Wirtschaftsführung für das Geschäftsjahr 2017 sowie Bericht der Rechnungsprüfer über das Ergebnis ihrer Prüfung gemäß § 11 (4) der Satzung
- Entlastung des Präsidiums und des I. Syndicus gemäß § 11(4) der Satzung
- Nachtragswirtschaftssatzung/-plan der Handelskammer für das Geschäftsjahr 2018
- Gebührentarif der Handelskammer Bremen, gültig ab 01.01.2019
- Wirtschaftssatzung/-plan der Handelskammer für das Geschäftsjahr 2019
- Benennungen für den Verwaltungsrat und Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Präses Harald Emigholz kündigte die Neuwahl des Präses und des Präsidiums in der Plenarsitzung am 21. Januar 2019 an. Das Präsidium schlug Vizepräses Janina Marahrens-Hashagen als Kandidatin für die Präses-Wahl vor.
Präses Harald Emigholz verwies auf die Einschränkungen durch die Sperrung der Teilbrücke der A27 über die Lesum. Dr. Matthias Fonger führte aus, dass die Handelskammer Bremen sachorientierte Vorschläge zum Umgang mit der Sperrung entwickelt hat. Sie hält es für unbedingt notwendig, folgende konkrete Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Auswirkungen der Einschränkungen der Teilsperrung zu minimieren:
- Die vorgesehene Verkehrsführung mit Verschwenkung auf das östliche Brückenbauwerk bei zwei Fahrspuren in jeder Richtung sollte im Hinblick auf eine Verflüssigung des Verkehrs gerade in Stoßzeiten optimiert werden. Dabei wäre auch eine wechselweise 3+1-Verkehrsführung zumindest zu prüfen.
- Sofern noch eine eingeschränkte Belastbarkeit der westlichen Brücke festgestellt wird, könnte hier zumindest eine Fahrspur für Pkw eingerichtet werden.
- Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der parallelen Lesumquerung im Zuge der Bremer Heerstraße könnte hier eine Optimierung der Ampelschaltung in Hauptverkehrszeiten vorgenommen werden.
- Sofern die westliche Teilbrücke längerfristig ausfällt, sollte der Bau einer Behelfsbrücke geprüft werden.
- Um die Strecke von Lkw-Verkehren zu entlasten, könnten großräumige Umleitungen vorgesehen und ausgeschildert werden, wie beispielsweise aus Richtung Osnabrück ab dem Ahlhorner Dreieck über den Wesertunnel Dedesdorf in Richtung Bremerhaven.
- Auf Grund der besonderen Bedeutung der Erreichbarkeit der Häfen in Bremerhaven für Großraum- und Schwertransporte sind Einschränkungen in der Befahrbarkeit des intakten Brückenbauwerks zu vermeiden. Die Baustelleneinrichtung sollte so erfolgen, dass die Abmessungen dieser Transporte berücksichtigt werden.
- Alle Möglichkeiten zur Kapazitätserweiterung des ÖPNV zwischen Bremen und Bremen-Nord sowie des Fährverkehrs sollten geprüft werden.
- Auszuschöpfen sind in jedem Fall alle Möglichkeiten der schnellen Ertüchtigung des Bauwerkes. Unabhängig davon muss jedoch unverzüglich mit der Planung für einen Ersatzbau begonnen werden. Selbst wenn das Bauwerk noch ertüchtigt werden kann, muss angesichts der Zeiträume für Planungsverfahren sofort mit der Einleitung der Planungen beispielsweise durch eine Beauftragung der DEGES und der Einwerbung der erforderlichen Bundesmittel begonnen werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob der Planungsumfang und die Planungskomplexität beispielsweise durch eine weitere Nutzung der Brückenpfeiler reduziert werden kann.
- Dieses Ereignis zeigt darüber hinaus auch, dass es unbedingt notwendig ist, Redundanzen im Verkehrsnetz vorzusehen. Dies umso mehr, als in den nächsten Jahren auch an anderen Bauwerken mit plötzlichen Nutzungseinschränkungen zu rechnen ist. Daher ist es unabdingbar für Bremen und Bremerhaven, dass die Projekte A 281 und A 20 konsequent auch in diesem Sinne vorangetrieben werden.
Das Plenum stimmte der Beschlussvorlage zu.
Präses Harald Emigholz wies auf die laufende Standortumfrage der Handelskammer Bremen hin.
Karlheinz Heidemeyer informierte über die Bremische Aufstiegfortbildungsprämie, eine neue Fördermöglichkeit im Bereich Weiterbildung. Diese wird ab dem kommenden Jahr analog zur Meisterprämie im Handwerk in Niedersachsen für Techniker, Fachwirte, Industriemeister etc. zur Verfügung stehen.
Das Plenum der Handelskammer Bremen beschloss die Erfolgsrechnung für das Jahr 2017 und die Bilanz zum 31. Dezember 2017 sowie den Vortrag des Jahresergebnisses 2017 auf neue Rechnung 2018. Auf Antrag von Prof. Dr. Dietrich Grashoff erfolgte gemäß § 11(4) der Satzung die Entlastung des Präsidiums und des I. Syndicus durch das Plenum.
Das Plenum beschloss nach umfassender Aussprache die Nachträge des Erfolgs- und Finanzplans sowie der Wirtschaftssatzung jeweils für das Geschäftsjahr 2018.
Das Plenum der Handelskammer Bremen beschloss den ab 1. Januar 2019 gültigen Gebührentarif.
Das Plenum beschloss nach umfassender Aussprache den Erfolgsplan, den Finanzplan sowie die Wirtschaftssatzung jeweils für das Geschäftsjahr 2019.
Präses Harald Emigholz teilte mit, dass entsprechend der Satzung der Bürgschaftsbank Bremen GmbH die Handelskammer Bremen über das Benennungsrecht für je einen Sitz im Verwaltungsrat und im Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen GmbH verfügt. Für die am 1. Januar 2019 beginnende vierjährige Amtsperiode wiederbenannte das Plenum einstimmig und ohne Enthaltung Günther Lübbe (Syndicus der Handelskammer Bremen) für den Verwaltungsrat sowie Dr. Peter Dahlke (Prokurist/Mitgesellschafter der Creditreform Bremen Dahlke KG) für den Bürgschaftsausschuss.
Präses Harald Emigholz würdigte die Leistungen der anwesenden Plenarmitglieder, die zum 31. Dezember 2018 aus dem Plenum ausscheiden: Kai R. Brennecke, Claus von der Heide, Carl Kau, Martin Marris, Kurt Nobel, Thorsten Rönner, Dirk Schwampe und Michael Vinnen. Er dankte für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement für die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven.