Plenarsitzung vom 11. Dezember 2017

  1. Aktuelles
  2. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 nebst Anhang und des Lageberichtes sowie der Wirtschaftsführung für das Geschäftsjahr 2016 sowie Bericht der Rechnungsprüfer/in über das Ergebnis ihrer Prüfung gemäß § 11 (4) der Satzung / Entlastung des Präsidiums und des I. Syndicus gemäß § 11(4) der Satzung
  3. Nachtragswirtschaftssatzung/-plan der Handelskammer für das Geschäftsjahr 2017
  4. Sanierung Handelskammer-Immobilie Domshof
  5. Gebührentarif der Handelskammer Bremen, gültig ab 01.01.2018
  6. Beitragsordnung der Handelskammer, gültig ab 01.01.2018
  7. Wirtschaftssatzung/-plan der Handelskammer für das Geschäftsjahr 2018
  8. Wahl der Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 4 (2) l) und § 11 (3) der Satzung
  9. Ergänzung der Ausschüsse der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven für das Jahr 2018
  10. Satzungen aus dem Verkehrsbereich
Präses Harald Emigholz nahm Bezug auf die Berichterstattung im Weser-Kurier zur Ausbildungsplatzsituation im Land Bremen. Es gilt, die Schulbildung im Land Bremen zu verbessern und die berufliche Ausbildung zu stärken, etwa durch mehr Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen und eine bessere Ausstattung der Berufsschulen.
Carl Kau informierte, dass er zum 31. Dezember 2017 seine Tätigkeit bei der Oldenburgische Landesbank AG, Niederlassung Bremen beendet und stattdessen ab 1. Januar 2018 als Geschäftsführer für die IPONTIX CORPORATE FINANCE Beratungsgesellschaft mbH sowie in der Kanzlei AM WALL Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB tätig sein wird.
Dr. Andreas Otto informierte, dass die Handelskammer Bremen gemeinsam mit der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sowie dem Planungsamt der Stadt Bremerhavens ein Verkehrsgutachten zur Columbusstraße plant.
Dr. Andreas Otto erläuterte den aktuellen Stand der für die Weserquerung im Zuge der A 281 erforderliche Einigung der Planungsgesellschaft mit ArcelorMittal in Bezug auf den Ankauf von Grundstücken, die für den Bau der Autobahn erforderlich sind, als auch Regelungen hinsichtlich des Betriebs der Stahlwerke in direkter Autobahnnähe. Die beteiligten Parteien seien optimistisch, dass in Kürze ein Durchbruch erzielt wird.
Lutz Oelsner berichtete von der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), in deren Rahmen Ingo Kramer als Präsident der BDA wiedergewählt wurde. Themen der Veranstaltung waren u.a. die gute gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland, die allerdings durch den Fachkräftemangel sowie den Brexit und seine umfassenden Folgen bedroht wird.
Berend Jürgen Erling nahm Bezug auf das Interview mit Kurt Zech im Weser-Report, in dem dieser eine gewisse Ungeduld hinsichtlich der Fortschritte beim Verkauf des Parkhauses Mitte äußerte. Präses Harald Emigholz informierte, dass er das Thema beim Jour Fixe mit Bürgermeister Dr. Sieling am 13. Dezember 2017 adressieren werde.
Das Plenum der Handelskammer Bremen beschloss die Erfolgsrechnung für das Jahr 2016 und die Bilanz zum 31. Dezember 2016 sowie den Vortrag des Jahresergebnisses 2016 auf neue Rechnung 2017. Ferner beschloss das Plenum formale Nachgenehmigungen. Auf Antrag von Dr. Günther Diekhöner gemäß § 11(4) der Satzung erfolgte die Entlastung des Präsidiums und des I. Syndicus durch das Plenum.
Das Plenum beschloss nach umfassender Aussprache die Nachträge des Erfolgs- und Finanzplans sowie der Wirtschaftssatzung jeweils für das Geschäftsjahr 2017.
Dr. Matthias Fonger erläuterte, dass das Gebäude Domshof 14/15 langjährig im Eigentum der Handelskammer Bremen steht. Das Gebäude stammt aus den 1970er Jahren und bedarf einer Grundsanierung. Es wurden in den letzten Jahren intensive Bemühungen angestellt, einen Ankermieter mit einem langjährigen Mietvertrag zu gewinnen, mit dem dann gestalterische Maßnahmen abgestimmt werden können. Aktuell werden aussichtsreiche Gespräche geführt. Das Plenum beschloss nach intensiver Diskussion und Abwägung verschiedener Varianten, das Gebäude Domshof 14/15 in dem vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen zu sanieren, einen Mietvertrag mit einem Ankermieter zu den genannten Eckpunkten abzuschließen, wobei die Geschäftsführung ermächtigt wird, erforderlichenfalls in geringem Maße bei den Mietvertragsschlussverhandlungen von den Eckpunkten abzuweichen sowie die vorgesehene Sanierung des Hauses Schütting um zwei Jahre auf 2020 zu verschieben und die für die Sanierung gebildete Rücklage dafür aufrecht zu erhalten.
Das Plenum der Handelskammer Bremen beschloss den ab 01.01.2018 gültigen Gebührentarif. Folgende Ergänzung wurde unter Punkt 37 – Gebühr für Prüfungen von sonstigen Fortbildungsprüfungen vorgenommen: 37.5 Fischsommelier/Fischsommelière € 100,00. Im Übrigen bleiben die Gebührensätze gegenüber dem laufenden Jahr 2017 unverändert.
Das Plenum der Handelskammer Bremen beschloss außerdem die ab 01.01.2018 gültige Beitragsordnung. Hintergrund für die Änderung der Beitragsordnung ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatisierte Übermittlung der Umsätze durch die Finanzverwaltung an die Leitstelle für Bemessungsgrundlagen der Industrie- und Handelskammern in Dortmund.
Das Plenum stimmte nach umfassender Aussprache den vorgesehenen Rücklagen sowie der Risikobewertung zu und beschloss den Erfolgs- und Finanzplan sowie die Wirtschaftssatzung jeweils für das Geschäftsjahr 2018.
Das Plenum wählte Frau Vizepräses Janina Marahrens-Hashagen und Herrn Prof. Dr. Dietrich Grashoff zu ehrenamtlichen Rechnungsprüfern der Handelskammer Bremen für das Geschäftsjahr 2018. Anschließend stimmte es den Nachberufungen der Ausschüsse der Handelskammer Bremen für das Jahr 2018 zu.
Präses Harald Emigholz führte aus, dass die Handelskammer Bremen im Verkehrsbereich zuständig für die Anerkennung von Schulungen und die Durchführung von Prüfungen für Gefahrgutfahrer/-innen und Gefahrgutbeauftragte sowie für die Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Güterkraftverkehrs- und Personenverkehrsunternehmen ist. Darüber hinaus nimmt die Handelskammer Prüfungen für die obligatorische Berufskraftfahrerqualifikation ab. Der DIHK hat die Mustersatzungen für diese Prüfungen überarbeitet, um notwendige Anpassungen an die rechtlichen Vorgaben umzusetzen, einige Inhalte zu konkretisieren und insbesondere, um die Möglichkeiten der digitalen Prüfungsabwicklung (z. B. Online-Anmeldungen und PC-Prüfungen) rechtlich abzusichern. Das Plenum beschloss die Satzungen im Verkehrsbereich.