Plenarsitzung vom 20. Februar 2017

  1. Aktuelles
  2. IHK-Schwerpunktthema 2017/2018: „Menschen befähigen – Wirtschaft stärken“
  3. Metropolregion Nordwest: Ergebnisse des Zukunftsworkshops
  4. „Wachsende Stadt Bremen – was jetzt zu tun ist“
  5. Benennung für den DIHK-Haushaltsausschuss für die Berufungsperiode 2017 – 2020
  6. Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
Vortrag: „Bremische Haushaltspolitik“ – Frau Bürgermeisterin Karoline Linnert (Senatorin für Finanzen)
Präses Harald Emigholz blickte auf die Äußerungen von Herrn Bundesminister Alexander Dobrindt zum Ausbau der A281 bei der Schaffermahlzeit zurück. Marita Dewitz wies auf die aktuellen Entwicklungen im Apothekenwesen hin. In Bremen und Bremerhaven hat die Anzahl an Apotheken in den vergangenen Jahren bereits deutlich abgenommen. EU-ausländische Versandhandelsapotheken haben insbesondere den Markt verschreibungsfreier Medikamente übernommen. Nach einem im Jahr 2016 erfolgten EuGH-Urteil können sie nun auch für rezeptpflichtige Medikamente Rabatte vergeben. Der Konkurrenzdruck ist dadurch für deutsche stationäre Apotheken dramatisch angestiegen. Präses Harald Emigholz wies auf die Ergebnisse der Plenarwahl der Handelskammer Hamburg hin. Dirk Schwampe informierte über eine von der team neusta GmbH organisierte Unternehmerreise vom 25. bis 28. April 2017 nach Tallin (Estland) zu den Themen E-Government, E-Health und E-Commerce.
Karlheinz Heidemeyer erläuterte, dass die IHK-Organisation mit dem Schwerpunktthema 2017/2018 „Menschen befähigen – Wirtschaft stärken“ die besondere Vielfalt ihres Engagements bei der Befähigung, Begleitung und Beratung von Menschen stärken will. Die Bandbreite an Angeboten für die Mitgliedsunternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Marke IHK und wichtig für die Zukunftssicherung der Unternehmen.
Dr. Matthias Fonger berichtete von den Ergebnissen des Zukunftsworkshops der Metropolregion Nordwest am 3. Februar 2017. Im Rahmen des Workshops erfolgte eine Diskussion über die zukünftigen Schwerpunkte der Metropolregion Nordwest.
Präses Harald Emigholz verwies darauf, dass ausgelöst durch den Weser Kurier-Artikel „Ohne Flüchtlinge schrumpft Bremen“ und die konkreten Erfahrungen von Unternehmen am 16. Januar 2017 sowohl im Präsidium als auch im Plenum über das Thema „Wachsende Stadt“ diskutiert wurde. Hieraus entstand der Gedanke einer kurzfristigen Positionierung der Handelskammer sowie eines Forderungskataloges an die Politik. Bezogen auf die Stadt Bremen sollen die Themen und Handlungsfelder adressiert werden, in denen Bremsen gelöst und entschlossen Weichen für einen attraktiven Wohn- und Lebensort, für einen zukunftsfesten Wirtschaftsstandort und damit auch für sichere und zusätzliche Arbeitsplätze gestellt werden müssen. Das Papier „Wachsende Stadt Bremen - was jetzt zu tun ist“ thematisiert die Handlungsfelder Wohnungsbau, Gewerbeflächen, Genehmigungsverfahren, Entrepreneurship, Willkommenskultur und Wachstumsstrategie. Mit den Wachstumschancen des Oberzentrums und Wirtschaftsstandortes Bremerhaven wird sich die Handelskammer gesondert befassen und noch vor den Sommerferien einen Demografiekongress in Bremerhaven veranstalten. Abgeleitet aus den Tagungsinhalten und -ergebnissen sollen dann eigenständige und an den Magistrat gerichtete Handlungsempfehlungen für Bremerhaven erarbeitet werden. Das Plenum stimmte dem Positionspapier zu.
Das Plenum benannte im Nachgang zur Benennungsliste vom 12. Dezember 2016 Herrn Antepräses Christoph Weiss für den DIHK-Haushaltsausschuss für die Berufungsperiode 2017 – 2020.
Präses Harald Emigholz erläuterte, dass ab dem 1. Dezember 2016 neue Gesetze zur Verschärfung bewachungsrechtlicher Vorschriften gelten. Diese führen zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Zulassung und Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden und zum Erfordernis der Sachkundeprüfung für die Gewerbetreibenden und deren Bewachungspersonal in bestimmten leitenden Tätigkeiten. Die Sachkundeprüfung haben die IHKs in ihren jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt, die im Wesentlichen wortgleich dem zwischen den IHKs erarbeiteten und abgestimmten Muster des DIHK entsprechen. Das Plenum stimmte dem Entwurf der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zu.
Bürgermeisterin Karoline Linnert, die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, berichtete zu den Themen der bremischen Finanzverwaltung und Haushaltspolitik. Sie erläuterte das Haushaltsporträt 2016/2017 des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Der Haushalt beträgt € 4,6 Milliarden. Da die Finanzmittel nicht alle Ausgaben decken, musste das Land in der Vergangenheit neue Schulden machen – € 1,2 Milliarden jedes Jahr. Die 2009 eingeführte Schuldenbremse besagt allerdings: Ab 2020 darf kein Bundesland mehr neue Schulden aufnehmen. Der Sanierungspfad für Bremen lautet daher, dass das Bundesland über zehn Jahre hinweg jedes Jahr 10 Prozent (€ 120 Millionen) weniger Neuschulden aufnehmen soll. Um die Lasten aus der Vergangenheit abzufedern, bekommt Bremen als jährliche Unterstützung vom Bund jedes Jahr € 300 Millionen. Diese erhält Bremen allerdings nur, wenn es tatsächlich p.a. € 120 Millionen weniger Schulden macht. Die flüchtlingsbezogenen Kosten haben Bremen vor enorme Probleme gestellt und wurden daher im Haushalt gesondert ausgewiesen. Diese Vorgehensweise wurde durch eine rechtsgutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München) abgesichert, der unterstrich, dass eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und den Haushalt erheblich beeinträchtigt, vorliegen würde. Dies sei ein begründeter Ausnahmefall im Sinne des Konsolidierungshilfengesetzes. Schlussendlich musste Bremen sich nicht auf diese Position beziehen, da das Land 2016 von verschiedenen günstigen Entwicklungen profitierte (mehr Finanzmittel vom Bund für flüchtlingsbezogene Ausgaben, verzögerter Finanzmittelabfluss, hohe Steuermehreinnahmen und niedrige Zinsen).
Die Eckwertegespräche für den öffentlichen Haushalt 2018/2019 stehen an. Der Haushalt wird ohne flüchtlingsbezogene Mehrausgaben auskommen. Ab dem Jahr 2020 gelten die Vereinbarungen zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzsystems. Zur besonderen Entlastung Bremens werden ab 2020 pro Jahr Sanierungshilfen von € 400 Mio. gewährt. Dafür müssen die Schuldenbremse eingehalten, Schulden getilgt und Strukturmaßnahmen für die Wirtschaftskraft auf den Weg gebracht werden. Vereinbart wurde eine "Sockeltilgung" der Hilfen ab 2020 von jährlich € 50 Mio. In 5 Jahren sind in der Summe allerdings € 400 Mio. für die Tilgung aufzubringen – im Schnitt also € 80 Mio. pro Jahr. Bei Nichteinhaltung dieser Tilgungssumme sind Abzüge möglich. Die Finanzsenatorin stellte ihre Ideen für die Mittelverwendung ab 2020 vor. Im Anschluss an den Vortrag folgte eine rege Diskussion mit den Plenarmitgliedern.