Compliance-Kodex für die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven

Verantwortungsvolles Verhalten ist die Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Es schafft Vertrauen und Akzeptanz. Das Handeln der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven folgt dieser Maxime.
Bei der Gesamtinteressenvertretung arbeiten wir ebenso wie bei den hoheitlichen und den Serviceaufgaben objektiv, neutral und fair. Diese Grundsätze sind fest im Compliance Kodex der Handelskammer Bremen verankert. 
Er bildet eine der Grundlagen, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung gegenüber Unternehmen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu erhalten. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen und die Verpflichtung zu deren Einhaltung verbinden die Ehrenamtsträger und die Mitarbeiter der Handelskammer gleichermaßen. Zusammen tragen sie die Verantwortung für das Ansehen unseres Hauses und der von uns vertretenen Mitgliedsunternehmen.
Das Plenum der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven (nachfolgend "Handelskammer") hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2016 den nachfolgenden Compliance-Kodex mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 beschlossen:

Grundsätze

Die Handelskammer vertritt im Lande Bremen alle Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der Handelskammer sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse der Handelskammer-Zugehörigen wahr, wirkt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und berücksichtigt dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend. Zugleich ist sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Die gesetzliche Mitgliedschaft sichert diesen Auftrag.
Die Handelskammer ist Sprachrohr der Wirtschaft im Lande Bremen. Sie orientiert sich am Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Sie ist verpflichtet zu Gesetzestreue, Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen verbindet die Ehrenamtsträger und die Mitarbeiter der Handelskammer gleichermaßen. Alle Ehrenamtsträger und Mitarbeiter der Handelskammer und deren Tochtergesellschaften sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Dieser Compliance-Kodex unterstreicht die Bedeutung dieser Grundsätze für Ehrenamtsträger und Mitarbeiter der Handelskammer. Gemeinsam haben sie die Verantwortung für das Ansehen der Handelskammer und der vertretenen Mitgliedsunternehmen. Der Compliance-Kodex der Handelskammer ist eine der Grundlagen, um das notwendige Vertrauen für die Aufgabenwahrnehmung gegenüber Unternehmen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu erhalten.
Compliance bedeutet, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich des Satzungsrechts und interner Regelungen, eingehalten und Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns gewahrt werden. Dies alles bildet die Grundlage für alle Handlungen der Handelskammer, unabhängig davon, ob sie als Hoheitsträgerin, als Vertreterin des wirtschaftlichen Gesamtinteresses, zur Förderung der Wirtschaft, als Arbeitgeberin oder als Geschäftspartnerin tätig wird. Verstöße hiergegen werden nicht toleriert und – soweit erforderlich – sanktioniert. Präses, Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus und die Führungskräfte der Handelskammer tragen Verantwortung dafür, dass die Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden.

Verantwortung für das Ansehen der Handelskammer 

Alle ehrenamtlich Tätigen und Mitarbeiter achten bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ansehen und Stellung der Handelskammer. Insbesondere werden Name und Stellung der Handelskammer – auch durch Dritte – nicht missbräuchlich verwendet. Qualität und Glaubwürdigkeit kommen bei der Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen hohe Bedeutung zu. Mitarbeiter und die für die Handelskammer ehrenamtlich Tätigen achten bei der Ausübung ihrer Handelskammer-Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den vom Plenum der Handelskammer beschlossenen Positionen und Forderungen. 

Verhalten bei Entscheidungen

Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die Handelskammer sowie die Entscheidungsfindung erfolgen ohne Beeinflussung durch sachfremde Kriterien. Persönliche Interessen oder eigene Vorteile spielen dabei keine Rolle.

Hoheitliche Tätigkeiten 

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse, z. B. bei Prüfungen, erfolgt unter Bindung an Recht und Gesetz. Entscheidungen werden unbeeinflusst von persönlichen Interessen im Einzelfall getroffen.

Vertretung des Gesamtinteresses

Die Handelskammer beachtet bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft die Interessen großer, mittlerer und kleiner Unternehmen gleichermaßen. Die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige, Betriebe sowie Betriebsgrößen werden abwägend und ausgleichend berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Gesamtinteresses wird das von Gesetz und Satzung vorgesehene Verfahren eingehalten. Persönliche Interessen oder eigene unmittelbare Vor oder Nachteile müssen hinter dem Gesamtinteresse der Wirtschaft zurückstehen. Die Handelskammer nist parteipolitisch neutral. Die für die Handelskammer tätigen Ehrenamtsträger und alle Mitarbeiter beachten diese Grundsätze bei der Positionierung im Namen der Handelskammer gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung und Medien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Die Besetzung und Entscheidungsfindung von Gremien erfolgt unter Berücksichtigung dieser Grundsätze.

Handelskammer als Dienstleisterin ihrer Mitglieder

Das Serviceangebot der Handelskammer steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die Handelskammer achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität und fairem Wettbewerb. Werden Serviceleistungen unter Einbeziehung Dritter angeboten, wie zum Beispiel Veranstaltungen, erfolgt keine überschießende Eigenwerbung des Dritten. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern sind nur zulässig, wenn keine Interessenskonflikte zu ihrer Tätigkeit bei der Handelskammer bestehen.

Handelskammer als Geschäftspartnerin

Die Vergabe von Aufträgen durch die Handelskammer erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sowie unter Beachtung ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden Regelungen. Bei der Vergabe von Aufträgen erfolgt keine Bevorzugung und keine Benachteiligung von Ehrenamtsträgern, Mitarbeitern oder deren Angehörigen.

Verhalten gegenüber Politik, Geschäftspartnern und Dritten

Die für die Handelskammer tätigen Ehrenamtsträger und alle Mitarbeiter nehmen ihre Aufgaben und Funktionen nur mit fairen Mitteln im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wahr. Geschenke und sonstige Vorteile außerhalb allgemeinüblicher Aufmerksamkeiten werden weder gewährt noch angenommen. Sponsoringbeiträge für Aktivitäten der Handelskammer werden nur nach sorgfältiger Prüfung angenommen. Den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität und der unbeeinflussten Entscheidungsfindung widmet die Handelskammer dabei besondere Aufmerksamkeit. Entsprechendes gilt für Sponsoring, Zuwendungen oder sonstige Unterstützungsbeiträge, die die Handelskammer ihrerseits Dritten gewährt. Die Wahrnehmung von Aufgaben der Handelskammer erfolgt nicht zur Erwirkung wirtschaftlicher Vorteile für private oder persönliche Zwecke. Bei Zuwendungen und sonstiger Unterstützung von Organisationen, etwa durch Mitgliedschaften, werden die Grundsätze uneigennützigen Handelns beachtet.

Finanzen/Umgang mit Mitteln der Mitglieder

Die Handelskammer ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder. Der Umgang erfolgt unter Beachtung von Recht und Gesetz. Mittel werden nur im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft eingesetzt. Hierbei werden die Grundsätze sparsamen und transparenten Mitteleinsatzes eingehalten, über den die Handelskammer jährlich im Rahmen einer doppischen Haushaltsführung Rechnung legt. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch das Plenum der Handelskammer.

Vertraulichkeit

Die Handelskammer bekennt sich im Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit aller schützenswerten Informationen und bei ihr vorhandenen Daten. Sie nimmt diese Verantwortung unter besonderer Beachtung des Steuergeheimnisses (Beitragsdaten), des Datenschutzes, der Geschäftsgeheimnisse und sonstigen betrieblichen Belange wahr. Bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sie einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen. Sie ergreift Maßnahmen, dass keine Informationen unbefugt in die Öffentlichkeit und Medien gelangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für Mitarbeiter und für die Handelskammer tätigen Ehrenamtsträger über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. der Geltungsdauer des Amtes hinaus. Auf diese Verpflichtung weist die Handelskammer in schriftlicher Form hin. 

Wettbewerb 

Die Handelskammer bekennt sich zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs. Dies gilt für die eigene Teilnahme am Wettbewerb gleichermaßen wie für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgabenstellung als Hüterin des Wettbewerbs unter ihren Mitgliedsunternehmen. Die Handelskammer setzt sich bei der Wahrung des Wettbewerbs insbesondere durch die bei ihr eingerichtete Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Wettbewerbsverstöße verfolgt sie im Gesamtinteresse der Wirtschaft unparteilich und ohne Beeinflussung von persönlichen oder einzelunternehmerischen Interessen.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern 

Die Beziehungen zwischen Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern sowie zwischen Ehrenamt und Hauptamt sollen von Professionalität, gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Fairness geleitet werden. Die Handelskammer respektiert und schützt die Würde ihrer Mitarbeiter. Diskriminierungen werden sanktioniert. Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter. Fortentwicklung und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sind für die Handelskammer selbstverständlich.

Information, Meldung und Überwachung

Die ehrenamtlich für die Handelskammer Tätigen sowie die Mitarbeiter werden über die Regelungen des Compliance-Kodex informiert, z. B. durch Schulungen. Präses, Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus und die Führungskräfte sind für die Einhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Regelungen in ihrem jeweiligen Bereich verantwortlich. Alle Mitarbeiter und für die Handelskammer ehrenamtlich Tätige haben das Recht, Verstöße gegen diese diesen Compliance-Kodex anzuzeigen. Dies kann gegenüber dem Vorgesetzten oder jedem Mitglied der Geschäftsführung geschehen. Verstöße werden untersucht und – soweit erforderlich – sanktioniert. Für Mitarbeiter und Ehrenamtsträger werden Beauftragte benannt, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Präses oder Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus gehen jedem dieser Hinweise in angemessener Weise nach und ergreifen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Der Präses oder Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus berichtet dazu unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Bedarf dem Plenum. 
Der Compliance-Kodex wird konkretisiert und ergänzt durch entsprechende Dienstanweisungen, Vereinbarungen und sonstige Maßnahmen.
Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen Form verwendet, so schließt dies weibliche Personen selbstverständlich mit ein.