Änderung der Sachverständigenordnung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 20. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden“.