Informations­pflichten nach der Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) für ein Ehrenamt bei der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)

Hier finden Sie Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung für ehrenamtlich engagierte Personen bei der Handelskammer.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung eines Ehrenamtes für die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Telefon: 0421 3637 0
Fax: 0421 3637 299
E-Mail: service@handelskammer-bremen.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. H. des Datenschutzbeauftragten, E-Mail: datenschutz@handelskammer-bremen.de.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sie haben sich bereit erklärt, für die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven ehrenamtlich tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung des Ehrenamtes zu ermöglichen (z. B. für die Abstimmung und Einladung zu Sitzungen, Verfahren etc.).
Darüber hinaus ist es abhängig vom jeweiligen Ehrenamt üblich, dass während der Ausübung dieses Amtes Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der Handelskammer) veröffentlicht werden. Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Plenum, Fachausschüsse etc.) weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ihre Daten werden auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet:
  • Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten
  • Präsidium, § 6 Abs. 1 IHKG
  • Plenum: § 5 IHKG i. V. m. der Satzung und der Wahlordnung der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
  • Sprecher der Wirtschaftsjunioren
  • Allgemeine Ausschüsse: § 9 der SachverständigenOrdnung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven i. V. m. § 8 IHKG
  • Berufsbildungsausschuss: 77 Abs.1 BBiG i. V. m. § 71 Abs. 2 BBiG
  • freiwillige Streitbeilegungsverfahren (Mediation in der Ausbildung)
  • Handelsrichter: § 108 GVG
  • Vorsitzende und Beisitzer der wettbewerbsrechtlichen Einigungsstelle: § 15 UWG i. V. m. §§ 3, 4 der Verordnung der Landesregierung über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern vom 9. Februar 1987/19. Oktober 2004 
  • (EinigungsstellenVO)
  • Sachverständigenausschuss: § 36 GewO, § 6 SachverständigenOrdung der Handelskammer Bremen  IHK für Bremen und Bremerhaven
  • Aufgabenersteller für IHK-spezifische Weiterbildungsprüfungen §§ 53, 56 BBiG
  • Wahlausschuss: § 5 IHKG i. V. m. § 8 der Wahlordnung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven
  • Ausbildungsscouts: Vertrag gemäß § 10 BBiG
  • Arbeitskreise: § 1 Abs.1 IHKG i. V. m § 3 Abs. 1 Nr1 + 2 BremDSGVOAG ggf. i.V.m. § 4 Abs. 1 BremDSGVOAG.
  • Prüfer, § 40 Abs. 4 BBiG und Prüfer für Sach- und Fachkundeprüfung nach den einschlägigen Verordnungen bzw. Satzungen der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
  • Finanzrichter, §§ 16 ff. Finanzgerichtsordnung (FGO)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben:
  • Sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
  • An von der Handelskammer beauftragte Auftragsverarbeiter
  • Die Handelskammer lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von Handelskammer-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen).
  • Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte.

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt:
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden unter Beachtung gesetzlicher ‎Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ansonsten erfolgt eine Löschung, sofern der Zweck für die ‎Verarbeitung nicht mehr besteht. ‎
Basiert eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung (z. B. Bildveröffentlichung im Internet), so erfolgt die Datenlöschung mit Widerruf der Einwilligung.

7. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: 
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Telefon: 0421 3637 0
Fax: 0421 3637 299
E-Mail: service@handelskammer-bremen.de
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: 0421 3612010 oder 0471 5962010
Fax: 0421 49618495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Denn die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit abwickeln zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht an den Vollversammlungen, Ausschüssen teilnehmen.

10. Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung

Jenseits der durch die DS-GVO eröffneten Verarbeitungszwecke kann die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven erhobene personenbezogene Daten nach Art. 3 Abs. 1 BremDSGVOAG iVm Art. 4 Abs. 1 BremDSGVOAG zu folgenden weiteren Zwecken verarbeiten,
  1. wenn es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit, zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls oder zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens erforderlich ist,
  2. wenn es zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen oder der betroffenen Person erforderlich ist,
  3. wenn sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Geldbußen erforderlich ist,
  4. wenn es erforderlich ist, Angaben der betroffenen Person zu überprüfen, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen,
  5. wenn die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, aber offensichtlich ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in ihrem Interesse liegt und sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung erteilen würde (z.B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum) oder
  6. es zur Bearbeitung eines von der betroffenen Person gestellten Antrags erforderlich ist.