Nr. 3917

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO

§ 34 a der Gewerbeordnung macht die Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Bewachungsgewerbes unter anderem davon abhängig, dass bei bestimmten Tätigkeitsbereichen eine bestandene Sachkundeprüfung nachgewiesen werden kann.

Veranstaltungsdetails

Die Sachkundeprüfung ist erforderlich, wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:

•Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (so genannte Citystreifen etc.)
•Schutz vor Ladendieben (so genannte Einzelhandelsdetektive)
•Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
•Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion (verkürzte Form)
•Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a als Selbständige ausüben wollen müssen seit dem 1. Dezember 2016 ebenfalls die Sachkundeprüfung ablegen.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Personen, die im Bewachungsgewerbe im öffentlichen Bereich tätig werden wollen
Handelskammer Bremen -
IHK für Bremen und Bremerhaven
Friedrich-Ebert-Str. 6
27570 Bremerhaven
0471 92460-710
0471 92460-790 (Fax)