Basics der Exportkontrolle – rechtssichere und effiziente Umsetzung im Unternehmen
Veranstaltungsdetails
Basics der Exportkontrolle – rechtssichere und effiziente Umsetzung im Unternehmen
Verantwortung meistern, Risiken minimieren und Prozesse optimieren
Um Außenhandelsgeschäft – insbesondere mit Neukunden oder auf neuen Märkten – rechtssicher abzuwickeln, müssen Unternehmen im Vorfeld eine umfassende Bewertung vornehmen und Risiken im Weiteren durch klare Vertragsabsprachen minimieren.
Hierfür ist es unerlässlich, die Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen des nationalen und des EU-Exportkontrollrechts zu kennen und rechtssicher anzuwenden.
Was bedeutet Exportkontrolle?
Welcher Umstand löst eine Genehmigungspflicht für Ihre Güterlieferung aus?
Können Verbote und Beschränkungen auch dann bestehen, wenn physisch gar keine Warenbewegung erfolgt?
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps für eine effiziente Umsetzung im Unternehmen.
Unsere Seminarschwerpunkte:
• Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen des nationalen und des EU-Exportkontrollrechts
• Exportkontrollrechtliche Anforderungen im Geschäftsverkehr mit Embargoländern
• Prüfprozesse (Länderembargos; Sanktionslisten, Catch-All, Güterklassifizierung) & interne Kommunikation: Wer übernimmt welche Aufgabe?
• ICP - rechtliche Einordnung, Vorgaben und Tipps zur branchenspezifischen Umsetzung im Unternehmen
Unser Referent, Holger von der Burg, ist innerhalb des Kammernetzwerkes ein erfahrener Experte im Bereich der Exportkontrolle und wird mit den Teilnehmenden im Besonderen Geschäftsfälle aus der Unternehmenspraxis erörtern.
Gebühr: 280,00 € (zzgl. MwSt.) für Mitglieder der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, 320,00 € (zzgl. MwSt.) für Nichtmitglieder, 75,00 € (zzgl. MwSt.) für BAV-Mitglieder
Info: Anja Kreft, Telefon 0421 3637-244, kreft@handelskammer-bremen.de
Hinweis: Veranstalter: Bremer Außenhandelsverband (BAV) e.V. in Kooperation mit der Handelskammer Bremen
Verantwortung meistern, Risiken minimieren und Prozesse optimieren
Um Außenhandelsgeschäft – insbesondere mit Neukunden oder auf neuen Märkten – rechtssicher abzuwickeln, müssen Unternehmen im Vorfeld eine umfassende Bewertung vornehmen und Risiken im Weiteren durch klare Vertragsabsprachen minimieren.
Hierfür ist es unerlässlich, die Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen des nationalen und des EU-Exportkontrollrechts zu kennen und rechtssicher anzuwenden.
Was bedeutet Exportkontrolle?
Welcher Umstand löst eine Genehmigungspflicht für Ihre Güterlieferung aus?
Können Verbote und Beschränkungen auch dann bestehen, wenn physisch gar keine Warenbewegung erfolgt?
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps für eine effiziente Umsetzung im Unternehmen.
Unsere Seminarschwerpunkte:
• Grundbegriffe und Rechtsgrundlagen des nationalen und des EU-Exportkontrollrechts
• Exportkontrollrechtliche Anforderungen im Geschäftsverkehr mit Embargoländern
• Prüfprozesse (Länderembargos; Sanktionslisten, Catch-All, Güterklassifizierung) & interne Kommunikation: Wer übernimmt welche Aufgabe?
• ICP - rechtliche Einordnung, Vorgaben und Tipps zur branchenspezifischen Umsetzung im Unternehmen
Unser Referent, Holger von der Burg, ist innerhalb des Kammernetzwerkes ein erfahrener Experte im Bereich der Exportkontrolle und wird mit den Teilnehmenden im Besonderen Geschäftsfälle aus der Unternehmenspraxis erörtern.
Gebühr: 280,00 € (zzgl. MwSt.) für Mitglieder der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, 320,00 € (zzgl. MwSt.) für Nichtmitglieder, 75,00 € (zzgl. MwSt.) für BAV-Mitglieder
Info: Anja Kreft, Telefon 0421 3637-244, kreft@handelskammer-bremen.de
Hinweis: Veranstalter: Bremer Außenhandelsverband (BAV) e.V. in Kooperation mit der Handelskammer Bremen