Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Anforderungen an Unternehmen im Überblick
Veranstaltungsdetails
Die EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) hat weitreichende Auswirkungen auf die Lieferketten und stellt besondere Dokumentationsanforderungen an die Unternehmen. Die Europäische Union will mit dieser VO einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigung leisten.
In der EU ansässige Unternehmen, die in der VO genannte Waren auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, sehen sich mit umfangreichen Compliance-Pflichten konfrontiert, die ab dem 4. Quartal 2024 einzuhalten sind.
Die Referentin Frau Dr. Sophie Bings, Deloitte GmbH wird die wesentlichen Inhalte der Verordnung und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Unternehmen in ihrem Vortrag praxisnah erläutern.
Informationen finden Sie auf den Seiten der in Deutschland zuständigen Behörde BLE:
Die Veranstaltung wird im Verbund der niedersächsischen Kammern Braunschweig, Bremen, Hannover, Lüneburg-Wolfsburg, Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Ostfriesland und Papenburg, Stade und der Oldenburgischen IHK ausgerichtet.
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IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
0421 3637-0
0421 3637-299 (Fax)