Nr. 4225

InnovationSnack: Ihre Wachstumschancen mit der Forschungszulage (Webinar)

Veranstaltungsdetails

Wussten Sie bereits, dass Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit rückwirkend steuerlich fördern lassen können?

Mit dem Wachstumschancengesetz, welches am 27. März 2024 verkündet worden ist, haben sich vielseitige neue Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage ergeben. Unternehmen können aktuell die Arbeitslöhne, Aufträge und Wertminderungen für Forschung und Entwicklung auch rückwirkend mit 25% (35% für KMUs) als steuerfreie Steuergutschrift fördern lassen. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen fließen 70% des gezahlten Entgelts in die Bemessungsgrundlage ein. Die Beantragung erfolgt vollelektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Bei diesem kostenlosen Webinar erfahren Sie von der BSFZ aus erster Hand von den Grundlagen und aktuellen Neuerungen der steuerliche Forschungszulage. In der zweiten Hälfte des Webinars erhalten Sie Antworten auf Ihre individuellen Fragen.

Diese kostenfreie Online-Veranstaltung wird im gemeinsamen Verbund mit den niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven sowie der Handwerkskammer Oldenburg durchgeführt.

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