Nr. 3958

WEBINAR Die neue Maschinenverordnung und CE- Kennzeichnung

Veranstaltungsdetails

Als Hersteller, Händler oder Betreiber von technischen Produkten sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dadurch erfüllen Sie auf der einen Seite die Anforderungen an die Sicherheit und minimieren auf der anderen Seite Ihre Haftungsrisiken.

Im Bereich von Maschinen und Anlagen spielt hierbei bisher die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine wesentliche Rolle. Im Juni wurde die neue Maschinenverordnung veröffentlicht und tritt somit ab dem 19. Juli 2023 in Teilen in Kraft. Die neue Maschinenverordnung wird dabei die Maschinenrichtlinie ablösen.

Das bedeutet für Unternehmen, dass mit einer klar definierten Übergangszeit alle neuen Anforderungen der Maschinenverordnung im Unternehmen umgesetzt werden müssen.

Von der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung und die vollständige technische Dokumentation bis hin zur Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung mit anschließender CE-Kennzeichnung sind eingehende Kenntnisse notwendig.

In der Veranstaltung erhalten Sie Informationen über Inhalte und Aktuelles zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen Maschinenverordnung und wie Sie diese Richtlinie im Unternehmen praxisorientiert umsetzen und einhalten können, welche Umsetzungsfristen es für die Maschinenverordnung gibt und worin beide Gesetztestexte sich unterscheiden.

REFERENT
Uwe Hermann (INMAS GmbH - Institut für Normenmanagement · Beratung · Training)

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an info@uu-bremen.de. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen und der Handwerkskammer Bremen statt.

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