Beförderungsverbot für russ. und belaru. Kraftverkehrsunternehmen

Mit dem 5. Sanktionspaket vom 8. April 2022 wurde ein Beförderungsverbot für russ. und belaruss. Kraftverkehrsunternehmen seitens der EU erlassen.
Ausnahmegenehmigungen können über das BAFA für nachstehende Transportzwecke beantragt werden.
  • den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz in die Union
  • den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemittel deren Kauf, Einfuhr oder Transport nach diesem Beschluss gestattet ist
  • humanitäre Zwecke
  • die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland/Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland/Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen
Das BAFA bittet um Antragsstellung über ELAN-K2 mit unten bereitgestelltem Antragsformular, was Ausnahmegenehmigungen vom neuen LKW-Beförderungsverbot für RUS- und BLR-LKW angeht.
Entsprechende Hinweise und Informationen wird das BAFA nach Klärung noch offener Fragen auf seiner Homepage www.bafa.de/Ausfuhr unter Embargos  -> Russland / Belarus einstellen.
Bevorzugt sollten die Unternehmen den Antrag über das elektronische Antragsportal ELAN-K2 Ausfuhr stellen (Formular „Sonstige Anfrage“) und das nachfolgende Formular als Anlage beifügen; insb. dann, wenn weitere Anträge zu erwarten sind. Den Zugang findet man unter Antragstellung -> ELAN-K2 Ausfuhr
In Ausnahmefällen könne der Antrag auch über die E-Mail  embargo-transport@bafa.bund.de eingereicht werden.