Rechtsvorschriften: Transport gefährlicher Güter

Der Transport gefährlicher Güter erfolgt sowohl auf der Straße, Schiene, im See- und Binnenschiffsverkehr und im Luftverkehr. Der Transport mit den einzelnen Verkehrsträgern wird durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt:
  • Straße - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) / Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Schiene – Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) / Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID)
  • Binnenschiff – Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) / Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Seeschiff – Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee) / International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code)
  • Luft – Technical Instructions der International Civil Aviation Organization (ICAO-TI) / Dangerous Goods Regulations der International Air Transport Association (IATA-DGR)
Ziel dieser Vorschriften ist die Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Umwelt, die im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern ausgehen können. Die gefährlichen Güter sind anhand ihrer Eigenschaften unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien in Gefahrenklassen eingeteilt.
Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung ist der Gefahrgutbeauftragte zuständig. Der Gefahrgutbeauftragte muss im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein. Der Schulungsnachweis wird nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung sowie nach Bestehen einer Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt wird, von dieser ausgestellt.
Auch der Fahrzeugführer, der Gefahrgut auf der Straße befördert, unterliegt einer Schulungspflicht und muss eine Prüfung absolvieren. Nach Besuch einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung und Bestehen einer Prüfung erhält er die ADR-Bescheinigung.