Förderung von E-Nutzfahrzeug-Anwendungen

Mit der Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen besonderen Fokus auf gewerbliche Anwendungen der Elektromobilität. Sie soll der Antriebswende im Nutzfahrzeug-Segment weiteren Schub verleihen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine wesentliche Zielsetzung des BMWK ist hier die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen ist daher ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Zuwendungsempfänger können ebenfalls staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen.
Gefördert werden unter anderem folgende Forschungsthemen als Beispiele:
Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
  • die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen 
  • neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Die Beispiele werden in der Richtlinie noch weiter ausgeführt.
Art und Höhe der Förderung
Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren). Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist für Projekte, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen, auf 20 Millionen Euro pro Unternehmen und Projekt, für Projekte, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen, auf 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Projekt und für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten auf 7,5 Millionen Euro pro Studie begrenzt. 
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angemessen beteiligen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition können im Einzelfall höhere Förderintensitäten gewährt werden. Forschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent gefördert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erwünscht. Diese muss bei Institutionen, die auf Kostenbasis gefördert werden, mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen.
Antragsverfahren
Projektvorschläge in Form von Skizzen können jeweils zum 15. September eines Jahres, erstmalig zum 15. September 2022, beim DLR Projektträger demnächst auf der entsprechenden Webseite eingereicht werden.