Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Das „neue“ Reiserecht ist seit dem 1. Juli 2018 in Deutschland anzuwenden. Die Vorschriften zum Pauschalreiserecht sind in den §§ 651 a-y BGB und Art. 250 ff. EGBGB geregelt.
Hier werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen von dem Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen, Insolvenzschutz und Informationspflichten geregelt. Das Reiserecht soll insgesamt, z.B. durch erweiterte Informationspflichten den Verbraucherschutz stärken und dient der „Vollharmonisierung“, das heißt einheitliche Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten. 
Hier finden Sie Infoblätter zum Reiserecht für unterschiedliche Zielgruppen als Download. Diese informieren insbesondere zu Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und des Reisesicherungsfonds: