Jugendschutzgesetz - Änderungen sind zum am 1. Mai 2021 in Kraft getreten

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige den Aufenthalt von Jugendlichen an öffentlichen Orten, den Verzehr und die Abgabe von von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit, den Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit, die Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von Medieninhalten.