Leitfäden zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im Tourismus
Mit der EmpCo-Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen. Daraus leiten sich verschärfte Regeln gegen Greenwashing, neue Informationspflichten und ein erheblicher Anpassungsbedarf ab. Unklare, unbelegte oder nicht messbare Nachhaltigkeitsversprechen z.B. auf der Internetseite Ihres Unternehmens sollen verschwinden. Die bevorstehenden Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringen neue Anforderungen an Umweltaussagen, Marken- oder Firmennamen mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Ein Zuwiderhandeln kann mit einer Geldstrafe von 4% des Jahresumsatzes geahndet werden.
Ab 27. September 2026 greifen die neuen Regeln auch in Deutschland – Unternehmen müssen jetzt prüfen, wie sie ihre Werbeaussagen, Produktinformationen und Nachhaltigkeitsversprechen rechtssicher gestalten.
Gerade im Tourismus ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil der unternehmerischen Kommunikation – ob über ihre eigenen Angebote oder die Leistungen von Partnerbetrieben. Dies funktioniert bspw. über die Verwendung von Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“, aber auch über Siegel und Labels.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei Kompaktleitfäden zur EmpCo im Tourismus veröffentlicht:
Die Leitfäden zeigen anhand konkreter Fallgruppen, was sich ab dem 27. September 2026 verändert, welche Aussagen weiterhin möglich sind und worauf bei der praktischen Umsetzung zu achten ist. Beispiele und ein kompakter Praxischeck unterstützen dabei, die eigene Kommunikation systematisch zu überprüfen.