Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 führte der erste Lockdown bei vielen Unternehmen zu erheblichen Umsatzeinbußen, während laufende Kosten weiterhin anfielen. Um diese Liquiditätsengpässe abzufedern, riefen das Land Bremen und der Bund im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfe-Programme ins Leben. Diese richteten sich an kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche und wurden von etwa 13.000 Unternehmen im Land Bremen in Anspruch genommen.
Hintergrund des Rückmeldeverfahrens
Im November und Dezember 2024 wurden die Empfänger der Corona-Soforthilfe von der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH aufgefordert, an einem Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Dieses bundesweite Verfahren basiert auf der Erkenntnis, dass die Soforthilfen häufig nicht in voller Höhe benötigt wurden. Gründe dafür waren unter anderem eine schnellere Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit oder ein positiverer Geschäftsverlauf als zunächst angenommen. Die in diesem Fall zu hohen ausgezahlten Beträge werden nun zurückgefordert.
Hier finden Sie ein beispielhaftes Musteranschreiben zum Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfe, in welchem das Verfahren erläutert wird.
Was Sie tun müssen
Das Rückmeldeverfahren ist bis zum 31. Januar 2025 über das Online-Portal der BAB abzuschließen. Es handelt sich um ein einfaches Verfahren, bei dem lediglich eine Selbstauskunft erforderlich ist. Belege oder Anlagen müssen nicht eingereicht werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Besuchen Sie die Webseite: Gehen Sie auf www.bab-rueckmeldeverfahren.de. Dort finden Sie alle relevanten Informationen, FAQs und Downloads, die Ihnen das Verfahren erleichtern.
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Checklisten nutzen: Wählen Sie die passende Checkliste:
- "Checkliste für Freiberufliche und Soloselbstständige"
- "Checkliste für Unternehmen"
Stellen Sie sicher, dass Sie die dort aufgeführten Informationen bereit haben.
An dieser Stelle befinden sich dann die Verlinkungen zur Registrierung zum Rückmeldeverfahren und zur Durchführung des Rückmeldeverfahrens. - Registrierung im Portal:
- Falls Sie noch kein Konto bei der BAB haben, registrieren Sie sich zunächst.
- Wichtig: Registrieren Sie sich immer als Unternehmen – auch wenn Sie freiberuflich oder soloselbständig sind.
- Nutzen Sie den bereitgestellten Leitfaden für die Registrierung.
- Durchführung des Verfahrens:
- Nach der Registrierung können Sie das Rückmeldeverfahren starten.
- Die verlinkte Berechnungshilfe ist eine Arbeitshilfe für Sie – diese muss nicht mit eingereicht werden.
- Folgen Sie dem Leitfaden für die Durchführung des Rückmeldeverfahrens.
- Abschluss:
- Laden Sie den zuvor gespeicherten Antrag nach Speicherung auf Ihrem Gerät ins Portal hoch.
- Die Dokumentenunterschrift ist optional und nicht erforderlich.
Kontakt und Support
Sollten Sie Fragen haben, stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- E-Mail: rueckmeldeverfahren@bab-bremen.de
- Hotline: 0421 36183573 (Erreichbarkeit nur zur Anfragenaufnahme. Ein Ticket wird erstellt und die BAB meldet sich bei Ihnen zurück.)
Die meisten Fragen lassen sich durch das sorgfältige Studium der bereitgestellten Informationen auf www.bab-rueckmeldeverfahren.de klären.