Wirtschafts- und Kulturförderung für die Kreativwirtschaft im Land Bremen

Die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) ist ein wesentlicher Innovationstreiber für den Standort Bremen und Bremerhaven. Um Akteure in diesem Sektor – von Solo-Selbstständigen bis hin zu Agenturen – zu unterstützen, bietet das Land verschiedene Förderinstrumente an.

1. Zentrale Anlaufstellen & Beratung

Starthaus Bremen & Bremerhaven: Die erste Adresse für Gründungsberatung. Besonders relevant ist das BRUT-Programm (Begleitung, Ressourcen und Unterstützung für Teams/Talente), das Gründende über 6 bis 12 Monate mit Coaching und finanzieller Unterstützung begleitet.
WFB Wirtschaftsförderung Bremen: Unterstützt etablierte Unternehmen bei der Standortsuche, Vernetzung und Innovationsprojekten.
Ideenlotsen: Spezielle Beratungsinstanz für die Professionalisierung von Kreativschaffenden (Coaching für Geschäftsmodelle, Preisgestaltung etc.).

2. Finanzielle Förderung und Darlehen (Bremer Aufbau-Bank - BAB)

Die BAB bietet spezifische Programme für KMU und Kreative an:
Mikrokredit: Unbürokratische Kredite bis zu 25.000 € für Investitionen und Betriebsmittel.
Beratungsförderung: Zuschüsse von bis zu 50 % (bzw. 80 % für Neugründungen) für externe Unternehmensberatung.
FEI-Programm (Forschung, Entwicklung und Innovation): Für kreative Dienstleister, die neue digitale Produkte oder innovative Verfahren entwickeln. Zuschüsse für Personalkosten und Sachausgaben sind möglich.

3. Projektförderung durch den Senator für Kultur

Für künstlerisch-kreative Projekte mit kulturellem Fokus sind die Termine des Senators für Kultur entscheidend:
Allgemeines Projektmittelverfahren 2027: Die Antragsfrist für das Folgejahr endet üblicherweise am 30. September 2026.
Junge Szene und Subkultur: Hier gibt es mehrere Tranchen pro Jahr. Die nächste wichtige Frist für die erste Tranche 2026 ist der 15. Januar 2026, gefolgt von weiteren Terminen im April und Juli.
Wichtig: Anträge müssen seit 2025 zwingend über das neue Online-Antragsportal eingereicht werden.

4. Branchenspezifische Förderung

Filmförderung: Über nordmedia (gemeinsame Förderung von Niedersachsen und Bremen) für Produktion, Verleih und Entwicklung.
Musikförderung: Projektmittel über den Musikfonds oder lokale Programme wie "Musikszene Bremen".

5. Förderdatenbank des Bundes

Immer wieder zeigt sich, dass für den Finanzierungsbedarf der zumeist kleinen und jungen Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zahlreiche Angebote zur Finanzierung vorhanden sind. In der Praxis sind diese aber für Kultur- und Kreativschaffende oft nicht auffindbar. Auch für Berater ist die Vielfalt an Förderinstrumenten komplex und schwer überschaubar.
Ab sofort können Sie in der Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) zielgenauer nach passenden Förderprogrammen speziell für die Kultur- und Kreativwirtschaft suchen. Unter "Förderberechtigte" für einzelne Programme ist nun erstmalig bei den Branchen auch die Kultur- und Kreativwirtschaft aufgeführt.
Sie finden die Programme für die Kultur- und Kreativwirtschaft jetzt in der Detailsuche der Förderdatenbank.

6. Checkliste für Antragsteller

Status klären: Handelt es sich um ein rein wirtschaftliches Vorhaben (Ansprechpartner: BAB/Starthaus) oder ein kulturelles Projekt (Ansprechpartner: Senator für Kultur)?
Beratung nutzen: Vor jedem Antrag empfiehlt sich ein kostenloses Erstgespräch bei den Ideenlotsen oder im Starthaus.
Fristen wahren: Viele Programme sind an feste Stichtage gebunden (z. B. 30.09. für Kultur-Projektmittel).