Zwischen belebten Standorten und ihren Herausforderungen

Fußgängerzonen ziehen viele Gäste und Besucher an. Allerdings bringen solche Standorte auch Herausforderungen mit sich. Bevor die Geschäfte öffnen können, kommt es immer wieder vor, dass Personen ohne festen Wohnsitz gebeten werden müssen den Weg freizumachen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass der Eingang mit Abfall verunreinigt ist. Kundinnen und Kunden klagen tagsüber oft über aufdringliches Betteln vor den Geschäften. Die übermäßige Präsenz verschiedener Randgruppen in der Nähe kann zu weiteren Verwerfungen führen und als zusätzliche Belastung empfunden werden.
Was ist im öffentlichen Raum erlaubt und was nicht?
Allgemeine Regeln:
  • Müll und Unrat: Es ist verboten, Abfälle wie Zigarettenkippen, Getränkedosen auf die Straße zu werfen, oder den Kot von Hunden im öffentlichen Raum zu hinterlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Ruhestörung: Die Nachtruhe ist zu respektieren. Lärmbelästigung durch laute Musik oder andere Aktivitäten ist in der Regel nicht erlaubt.
  • Gemeingebrauch: Der öffentliche Raum darf von allen Menschen genutzt werden. Dazu gehören Aktivitäten wie Spazierengehen, Spielen oder Verweilen.
  • Verbotene Aktivitäten: Aktivitäten, die andere Menschen gefährden oder belästigen, sind im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Dazu gehören beispielsweise aggressives Betteln, Drogenhandel oder Prostitution.
Spezielle Regelungen:
  • Straßenmusik: ist grundsätzlich erlaubt. In Bremen gibt es zusätzlich folgende Regelungen: Der Aufführungsort muss nach 30 Minuten gewechselt werden. Der neue Aufführungsort muss dann mindestens 100 Meter vom vorherigen Ort entfernt sein. Es darf keine Verstärkeranlage verwendet werden. Eine Erlaubnis für das Spielen in der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich.
  • Betteln: Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es wird jedoch als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn es in aggressiver oder belästigender Weise erfolgt.
  • Liegen, Lagern und Übernachten: Kurzzeitiges Liegen im öffentlichen Raum ist in der Regel erlaubt. Dauerhaftes Lagern oder Übernachten ist jedoch in den meisten Städten und Gemeinden – so auch in Bremen – nicht gestattet.
Zusätzliche Hinweise:
  • Rücksichtnahme: Im öffentlichen Raum ist es wichtig, Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen. Dies bedeutet beispielsweise, dass man keine laute Musik hören sollte und keinen Müll auf die Straße wirft.
  • Toleranz: Der öffentliche Raum ist ein Ort der Begegnung für Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Lebensweisen. Es ist daher wichtig, tolerant und respektvoll miteinander umzugehen.
  • Bei Unsicherheiten: Bei Unsicherheiten über die erlaubten und verbotenen Aktivitäten im öffentlichen Raum kann man sich an die zuständige Ordnungsbehörde wenden.
Tipps für Unternehmen:
  • Für Angelegenheiten im öffentlichen Raum wenden Sie sich an das Ordnungsamt. Informieren Sie das zuständige Amt über jegliche Störungen und bitten Sie um regelmäßige Kontrollen, um die Situation zu verbessern.
  • Wenn es um Störungen auf Ihrem Privatgelände oder in Ihren Räumlichkeiten geht, kontaktieren Sie die örtliche Polizei. Sie ist für die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in privaten Bereichen zuständig.
  • Nutzen Sie Ihr Hausrecht effektiv. In Ihrem privaten Bereich müssen Sie nichts tolerieren, was Ihnen missfällt. Es ist ratsam, eine klare Hausordnung festzulegen, die den Zutritt und das Verhalten in Ihren Räumlichkeiten regelt. Personen, die sich nicht an diese Regeln halten, können zur Verantwortung gezogen werden.
  • Falls sich ein obdachloser Mensch dauerhaft vor Ihrem Geschäft lagert, und es dadurch zu Beschwerden seitens der Kundschaft kommt, treten Sie mit ihm in Kontakt. Oft lassen sich solche Situationen durch ein konstruktives Gespräch lösen.
  • Wenn Störungen sich wiederholen, ist es ratsam, gemeinsam zu handeln. Schließen Sie sich der Interessen- oder Werbegemeinschaft Ihrer Nachbarschaft an oder rufen Sie eine ins Leben – wir unterstützen Sie gerne bei diesem Vorhaben!
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