Diebstahlprävention im Einzelhandel

Im Rahmen der Inventur stellen Handelsunternehmen regelmäßig Abweichungen zwischen Waren und Kassenbeständen fest. Diese „Inventurdifferenzen“ können unterschiedliche Ursachen haben. Eine davon ist Diebstahl. Das EHI Retail Institute hat ermittelt, dass im deutschen Handel jährlich ein Schaden von rund vier Milliarden Euro durch Inventurdifferenzen entsteht. Jeder, der Waren verkauft und Geld einnimmt, ist somit ein potenzielles Ziel von Dieben.
Ganz verhindern lässt sich Diebstahl zwar nicht, aber die Hemmschwelle kann deutlich erhöht werden.
Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven bietet zum Thema Sicherheit im Einzelhandel Informationsveranstaltungen an. Vertreter der Polizei, der deutschen Bundesbank und der Berufsgenossenschaft klären über die Risiken im Einzelhandel auf, wie z. B. Diebstahl, Überfall, Einbruch und Falschgeld. Sie zeigen außerdem, wie man diesen Risiken effektiv vorbeugen kann. Melden Sie sich bei Interesse oder schauen Sie in unseren Veranstaltungskalender.
Tipps für Unternehmen: 
  • Nutzen Sie kostenlose Beratungsdienste der Polizei. In Bremen steht Ihnen das Präventionsteam zur Verfügung, Bremerhaven bietet ein Rat & Hilfe Portal an.
  • Schaffen Sie eine helle, transparente und übersichtliche Umgebung in Ihrem Geschäft. Vermeiden Sie enge Gänge und schlecht einsehbare Bereiche.
  • Halten Sie hochwertige Waren sicher unter Verschluss.
  • Die Installation von Videoüberwachungssystemen kann das Sicherheitsgefühl erhöhen und potenzielle Diebe abschrecken. Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Pflicht, Besucher am Eingang über die Videoüberwachung zu informieren.
  • Erwägen Sie die Beschäftigung von Sicherheitspersonal. Entweder selbst oder auch gemeinsam mit Ihren Nachbarn können Sie einen privaten Sicherheitsdienst beauftragen, der während der Geschäftszeiten einen bestimmten Bereich überwacht und bei Störungen vor Ort eingreift.
  • Zeigen Sie Diebstähle konsequent an. Jeder, der eine Straftat beobachtet, kann bei der Polizei Anzeige erstatten. Beachten Sie, dass der Diebstahl geringwertiger Gegenstände in der Regel nur auf Ihre Anzeige hin verfolgt wird.
Zuständige Stellen: