Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche Verpackungen
Mit der geplanten EU-Verordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf gewerbliche Verpackungen wird ein Schritt in Richtung konsequenter Abfallvermeidung und Ressourcenschonung unternommen. Diese Erweiterung stellt Handelsunternehmen vor neue regulatorische Herausforderungen, die eine Anpassung bestehender Prozesse erfordern.
Die Erweiterung der EPR umfasst künftig nicht nur Verpackungen für Endverbraucher, sondern auch gewerbliche Verpackungen im B2B-Bereich. Dies führt zu systematischen Veränderungen in der Erfassung, Rückführung und Verwertung von Verpackungsmaterialien, wodurch Abfallaufkommen und Umweltbelastungen weiter gesenkt werden sollen.
Bedeutung der Verordnung
Die geplante Erweiterung der EPR soll sicherstellen, dass auch gewerbliche Verpackungen in die umweltpolitischen Gesamtstrategien eingebunden werden. Hersteller und Händler müssen somit die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen berücksichtigen, von der Produktion über den Vertrieb bis hin zur Entsorgung. Dies umfasst Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen.
Betroffene Akteure
Von der neuen Regelung sind insbesondere (Einzel-)Händler, Zulieferer, Logistikunternehmen und Dienstleister im Recyclingsektor betroffen. Diese Akteure müssen die Anforderungen der erweiterten Produktverantwortung erfüllen und sich an den Kosten für das Sammeln, Sortieren und Verwerten der Verpackungen beteiligen.
Notwendige Maßnahmen
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sind folgende Maßnahmen notwendig:
- Analyse der Verpackungsstrukturen: Unternehmen sollten alle eingesetzten Verpackungsarten systematisch erfassen.
- Anpassung der Rücknahmesysteme: Bestehende Entsorgungs- und Rücknahmestrukturen müssen auch auf gewerbliche Verpackungen ausgeweitet werden.
- Kooperation mit Recyclingunternehmen: Eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Entsorgungs- und Recyclingdienstleistern ist erforderlich.
- Dokumentation und Reporting: Die Implementierung eines transparenten Berichtswesens unterstützt die Einhaltung der neuen Vorgaben.
Rechtsgrundlage und Umsetzung
Die Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) ist ein zentraler Bestandteil der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie. Die EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wird durch die geplante Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) abgelöst, die ab dem 1. Januar 2025 verbindlich in Kraft tritt. Verstöße gegen die EPR-Anforderungen können zu erheblichen Bußgeldern und anderen Sanktionen führen.
Auswirkungen auf Handelsunternehmen
Die neuen Bestimmungen betreffen:
- Produzenten und Importeure von Verpackungsmaterialien
- Groß- und Einzelhändler
- Logistikunternehmen
- Hersteller von Transport- und Umverpackungen
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen im Handelssegment müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Dazu gehören:
- Mengenerfassung: Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart
- Lizenzierung: Beteiligung an einem dualen System durch Entrichtung von Recyclinggebühren
- Dokumentation: Nachweis der Recyclingquotenerfüllung durch Vorlage von Verwertungsnachweisen
- Präventionsplanung: Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung von Überverpackungen
Die Erweiterung der EPR auf gewerbliche Verpackungen erfordert eine umfassende Umstellung bestehender Prozesse und eine intensive Abstimmung zwischen den am Wirtschaftskreislauf beteiligten Akteuren. Handelsunternehmen müssen frühzeitig Anpassungen vornehmen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.