Neues Elektrogesetz: Rückgabe & Recycling ab 2026
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4) ist vom Gesetzgeber verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel der Novelle ist es, die Rückgabe und das Recycling von Elektroaltgeräten zu erleichtern und den Schutz vor Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu verbessern. Ein besonderer Fokus liegt auf der erweiterten Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten, die ab Juli 2026 alle Verkaufsstellen betrifft.
Wesentliche Änderungen auf einen Blick:
Mit der Gesetzesnovelle werden Sammelstellen für Elektrogeräte künftig bundesweit einheitlich gekennzeichnet. Für die Rücknahmepflicht wird außerdem nicht mehr nur die Grundfläche, sondern die tatsächlich genutzte Regalfläche zur Berechnung herangezogen. Dadurch können mehr Betriebe rücknahmepflichtig werden.
Mit der Gesetzesnovelle werden Sammelstellen für Elektrogeräte künftig bundesweit einheitlich gekennzeichnet. Für die Rücknahmepflicht wird außerdem nicht mehr nur die Grundfläche, sondern die tatsächlich genutzte Regalfläche zur Berechnung herangezogen. Dadurch können mehr Betriebe rücknahmepflichtig werden.
Für Einweg-E-Zigaretten (Vapes) entfällt ab dem 1. Juli 2026 die Flächengrenze vollständig: Jede Verkaufsstelle – unabhängig von ihrer Größe – muss dann gebrauchte Vapes zurücknehmen. Diese Pflicht gilt ebenso für Online-Shops. Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gebunden. Alle Rücknahmestellen müssen gut sichtbar mit einem bundeseinheitlichen, farbigen Sammelstellenlogo (mindestens DIN A4) gekennzeichnet sein.
Brandrisiken minimieren:
Die Novelle setzt an einem zentralen Sicherheitsaspekt an: Lithium-Batterien in Elektrogeräten stellen bei falscher oder unsachgemäßer Entsorgung ein erhebliches Brandrisiko für Entsorgungsanlagen und Fahrzeuge dar. Künftig dürfen Altgeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal sortiert und in die Sammelbehälter gegeben werden. Batterien werden, soweit möglich, direkt entfernt und separat entsorgt, sodass das Brandrisiko durch mechanische Verdichtung und Transport deutlich reduziert werden kann.
Die Novelle setzt an einem zentralen Sicherheitsaspekt an: Lithium-Batterien in Elektrogeräten stellen bei falscher oder unsachgemäßer Entsorgung ein erhebliches Brandrisiko für Entsorgungsanlagen und Fahrzeuge dar. Künftig dürfen Altgeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal sortiert und in die Sammelbehälter gegeben werden. Batterien werden, soweit möglich, direkt entfernt und separat entsorgt, sodass das Brandrisiko durch mechanische Verdichtung und Transport deutlich reduziert werden kann.
Weitere Informationen zur Gesetzesnovelle und den neuen Pflichten finden Sie beim Bundesumweltministerium:
www.bundesumweltministerium.de
www.bundesumweltministerium.de