Einstellung der OS-Plattform: Was bedeutet das für Unternehmen im Online-Handel?

Am 20. Juli 2025 wird die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingestellt. Diese Entscheidung, geregelt durch die Verordnung (EU) 2024/3228, bringt für Unternehmen im Online-Handel sowohl Erleichterungen als auch Handlungsbedarf.

Hintergrund zur OS-Plattform

Die OS-Plattform wurde 2016 eingeführt, um Verbrauchern und Händlern eine zentrale Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel zu bieten. Ziel war es, eine einfache, effiziente und kostengünstige Lösung für Konflikte zu schaffen. Allerdings blieb die Nutzung der Plattform hinter den Erwartungen zurück: Nur etwa 2 % der eingereichten Beschwerden führten zu einer Weiterleitung an Schlichtungsstellen, was jährlich rund 200 Fälle in der gesamten EU entsprach. Angesichts dieser geringen Resonanz entschied die EU, die Plattform einzustellen.

Zeitplan und rechtliche Änderungen

Die Abschaltung erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Bis zum 20. März 2025: Verbraucher können weiterhin Beschwerden einreichen. Für Händler besteht kein Änderungsbedarf bei der Verlinkung zur OS-Plattform.
  2. Ab dem 20. März 2025: Der Hinweis auf die OS-Plattform muss bestehen bleiben, jedoch darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dort Beschwerden einzureichen.
  3. Ab dem 20. Juli 2025: Jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform muss entfernt werden. Mit der Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 entfällt die Pflicht, einen Link zur Plattform bereitzustellen.
Wichtig: Andere Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung gemäß der ADR-Richtlinie (2013/11/EU) bleiben bestehen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Positive Aspekte:
  • Wegfall der Hinweispflicht: Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Verpflichtung, einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen, was Abmahnrisiken reduziert.
  • Kostenersparnis: Unternehmen sparen Zeit und Ressourcen, da keine regelmäßige Aktualisierung des Hinweises mehr erforderlich ist.
Herausforderungen:
  • Anpassung von Rechtstexten: AGBs, Impressum und andere Dokumente müssen rechtzeitig überarbeitet werden.
  • Fortbestehende Pflichten: Unternehmen müssen weiterhin über alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten informieren und gegebenenfalls Schlichtungsstellen benennen.

Empfehlungen

  1. Frühzeitige Anpassung: Überprüfen Sie Ihre Website und Rechtstexte auf Verweise zur OS-Plattform und planen Sie deren Entfernung bis spätestens zum 20. Juli 2025.
  2. Prüfung bestehender Verpflichtungen: Sollten Sie in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen wegen Verstößen gegen die Hinweispflicht abgegeben haben, lassen Sie diese rechtlich überprüfen.
  3. Kundenkommunikation optimieren: Nutzen Sie den Wegfall der OS-Plattform als Gelegenheit, Ihre internen Prozesse zur Konfliktlösung zu verbessern und Kundenanfragen schneller zu bearbeiten.
  4. Beobachtung neuer Tools: Die EU plant ein neues digitales Informationstool als Ersatz für die OS-Plattform. Halten Sie sich über dessen Entwicklung auf dem Laufenden.
Die Abschaltung der OS-Plattform ist eine Erleichterung für viele Online-Händler, da bürokratische Pflichten entfallen und Abmahnrisiken reduziert werden. Dennoch erfordert diese Änderung proaktive Maßnahmen von Unternehmen, um ihre Compliance sicherzustellen und weiterhin gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen. Die Handelskammer empfiehlt allen betroffenen Unternehmen, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.