BIDs - Business Improvement Districts

Die Handelskammer Bremen und der Handelsverband Nordwest begrüßen die Einrichtung von Business Improvement Districts (BIDs). Als Interessenvertretungen der Wirtschaft unterstützen sie private Eigeninitiativen vor Ort in Form von Public Private Partnerships (PPP). BIDs sind nach den Erfahrungen in Nordamerika ein Erfolg versprechendes Instrument zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten und Stadtteilzentren auf der Basis privatwirtschaftlichen Engagements.Sie fordern deshalb, auf landes- und bundespolitischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen zur Etablierung von BIDs zu prüfen.

Situation in den Innenstädten und Stadtteilzentren

Der lange Zeit als selbstverständlich erachtete Gleichschritt zwischen Innenstadt-/Stadtteilzentren und Handelsentwicklung gerät zunehmend aus dem Rhythmus. Die Originalität und Vielfalt der gewachsenen europäischen Stadt, die sich durcheine Vielzahl von örtlichen Einzelhandelsunternehmen, Gaststätten und sonstigen Dienstleistungen auszeichnet, geht verloren. Einkaufszentren drängen in die Innenstädte und entstehen gleichermaßen an peripheren Standorten auf der "Grünen Wiese". Sie bieten professionelles Management, ausreichend Parkraumangebote und verfügen über ein gemeinsames Budget für Marketing und Veranstaltungen, für Sicherheit und Sauberkeit.
Aufgrund ihrer oftmals desolaten Haushaltslage sind Kommunen allein nicht in der Lage,mit der Entwicklung Schritt zu halten. Der Strukturwandel wird dadurch verstärkt, dass sich traditionelle Einzelhändler zurückziehen und die Filialisierung derInnenstädte zunimmt. Die Individualität des Einzelhandels geht zurück, die Uniformität der Innenstädte nimmt zu, Ladenleerstände sind alltäglich, die Kundenfrequenz auf den Straßen der Innenstadt nimmt ab und Laufwege verändern sich.

Lösungsansatz BID

BIDs können ein Lösungsansatz für erfolgreiche Stadtentwicklung sein und dem Stadtmarketing neue Impulse geben. Dahinter verbirgt sich ein nordamerikanisches Stadtentwicklungsmodell zur Revitalisierung innerstädtischer Quartiere, dass auf der Eigeninitiative der lokalen Wirtschaft beruht. Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer in einem Quartier schließen sich zusammen, um in einem örtlich klar abgegrenzten Bereich für einen begrenzten Zeitraum – üblichsind 3 bis 5 Jahre - Revitalisierungsmaßnahmen für den Standort zu ergreifen und diese gemeinsam zu finanzieren.
Das Ziel ist die Schaffung eines sicheren, einladenden und prosperierenden Stadtquartiers für Gewerbetreibende, Bewohner und Kunden. Individuelle Projekteund Maßnahmen des BIDs werden örtlich festgelegt. Hierzu zählen unter anderem Ladenleerstandsmanagement, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und –gestaltung, Quartiersmarketing sowie Sicherheit und Sauberkeit und nicht zuletzt die Werterhaltung beziehungsweise –steigerung der Immobilien.
Die Aufwertungsmaßnahmen sind als Optimierungsmöglichkeit für den Standort zu begreifen, als sogenannte "On-Top-Leistungen". Sie dienen nicht dazu, originärstaatliche Aufgaben auf Private zu übertragen.
Dem "Trittbrettfahrer-Problem" wird dadurch begegnet, dass sich auf der Basis und als Ergebnis eines Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses alle (gewerblichen) Grundstückseigentümer zu einer finanziellen Beteiligung an der Quartiersentwicklung verpflichten. Dies setzt einen intensiven Informations- und Diskussionsprozess mit Einbindung aller Gewerbetreibenden und Grundeigentümer voraus. Ein BID kann erst dann eingerichtet werden, wenn Anlieger und Akteure mit breiter Mehrheit zustimmen, beziehungsweise nicht gegen ein BID votieren. Nach nordamerikanischem Vorbild werden Zustimmungsquoten von mindestens 60% oder Ablehnungsquoten von nicht mehr als 30% diskutiert.
Mit der Abstimmung über das BID wird ein Businessplan für das BID festgelegt, der aus Gebiets-, Maßnahmen-, Finanzplan und Finanzierungsschlüssel besteht. Der Finanzierungsschlüssel legt fest, wie hoch die BID-Abgabe für den Einzelnen ist. Durch den gleichzeitigen Beschluss von Maßnahmenplan und Finanzierungsschlüssel werden für jeden Betroffenen Kosten und Nutzen transparent.

BIDs– eine neue Form von Public Private Partnership zur Zentrenentwicklung!

Die Gemeinde erhebt nach positiver Entscheidung der Grundeigentümer, beispielsweise gemeinsam mit der Grundsteuer, die BID-Abgabe, deren Aufkommen der BID-Initiative dann direkt seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Das Aufkommen der BID-Abgabe steht dem BID zur Verwirklichung des beschlossenen Maßnahmenplans zur Verfügung. Der finanzielle Handlungsrahmen des BID kann durch Spenden für „events” oder wirtschaftliche Betätigungen ausgeweitet werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist eine bundes- oder landesgesetzliche Grundlage. Grundsätzlich sind für BIDs sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat-rechtliche Organisationsformen denkbar.

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